Wohnhaus
- Landkreis
- Helmstedt
- Gemeinde
- Helmstedt, Stadt
- Gemarkung
- Helmstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Helmstedt
- Adresse
- Magdeburger Straße 5
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1823
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32707460
- Objekt-Nr.
- 154
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweigeschossiger Fachwerkbau mit massiver, leicht abgeschrägter Fassade auf ca. 0,40 m hohen Werksteinsockel, unter Satteldach in Krempziegeldeckung, mit Gewölbekeller und unterirdischen, gewölbten Gang. Erdgeschoss in Putzquaderung, Obergeschoss in Rohziegel mit Putzelementen in Form von profiliertem Gurtgesims und Fenstereinfassungen. Reich verzierte Tür von 1893. Falzziegelbehang am nördlichen, Betonfaserplatten am südlichen Giebel.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus wurde 1823 als „Thorwirths-Haus“ durch die Stadt erbaut. 1873 folgte der südliche Ladenanbau, 1893 wurde das Gebäude aufgestockt und mit neuer massiver Fassade versehen. Von 1754-1860 wurde die Hausstelle als Torwirtshaus des Ludgeri-Tores genutzt, 1885 wurde es zum Wohnhaus mit einem Material- und Kolonialwarenladen. Der jetzige Baukörper wurde auf wohl älterem Gewölbekeller mit Gang errichtet, die abknickende spätklassizistische Fassade besitzt schöne, original erhaltene schnitzgezierte Eingangstüren. An der Erhaltung des Gebäudes besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte Helmstedts, sowie als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte wie auch Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, aufgrund seiner künstlerischen Bedeutung für überregional nicht alltägliche künstlerisch-handwerkliche Gestaltwerte, als auch aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild der Magdeburger Straße ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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