Wohnhaus
- Landkreis
- Helmstedt
- Gemeinde
- Helmstedt, Stadt
- Gemarkung
- Helmstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Helmstedt
- Adresse
- Lindenplatz 3
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1831
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32707297
- Objekt-Nr.
- 545
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweigeschossiger Fachwerkbau in Stockwerksbauweise über unregelmäßigem, L-förmigem Grundriss, auf niveauausgleichenden 0,10 - 0,70 m hohen Sandsteinsockel, unterkellert. Satteldach zum Holzberg abgewalmt in Krempziegeldeckung. Erdgeschoss durch Ladeneinbau verändert, teilweise massiv, sonst regelmäßiges Fachwerk-Gefüge mit einzelnen Fußstreben, Streben über zwei Gefache sowie gestrichener Ziegelausfachung. Breites mittiges Zwerchhaus zum Lindenplatz mit Halbrundfenster, seitlich mit Schieferbehang, Giebeldreieck mit Asbestzementplatten verkleidet. Am Südflügel wurde die ehemalige Durchfahrt zugesetzt, rückwärtig ein Innenhof sowie ein Anbau.
- Denkmalbegründung
- Das stattliche Fachwerkwohnhaus wurde 1831 für den Kornhändler A. F. Bredow an Stelle eines Waisenhauses von 1771 errichtet. Gemeinsam mit dem Gebäudeflügel im Rosenwinkel zeichnet den Bau eine achsensymmetrische Konzeption als Eckgebäude aus. Durch die Queraufgeschlossenheit zum vorgelagerten Lindenplatz entsteht durch den breiten Hauptflügel eine Dominante im Platzgefüge. An der Erhaltung des Gebäudes besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, wie auch aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild und als Element des räumlichen Gefüges eines Platzes ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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