Villa
- Landkreis
- Helmstedt
- Gemeinde
- Helmstedt, Stadt
- Gemarkung
- Helmstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Helmstedt
- Adresse
- Batteriewall 12
- Objekttyp
- Villa
- Baujahr
- 1881
- bis
- 1885
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32700028
- Objekt-Nr.
- 109
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Eingeschossiger asymmetrisch gegliederter verputzter Massivbau auf souterrainartigem Sockelgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss mit Drempel unter Walmdach in Krempziegeldeckung. Im Nordwesten ein zweigeschossiger giebelständiger Quertrakt unter Satteldach, davor an der Nordwestseite ein Vorbau. Vorbau auch an Südostseite, hier mit Eingang, flankiert von zwei Tondi mit figürlichen Stuckreliefs. Sockelgeschoss teilweise in Putzquaderung. Profilierte Putzrahmung der Fenster, vor Quertrakt Altan aus Sandstein mit Dockenbaluster am Balkon. Im Drempel weitgehend moderne Fenster, ursprünglich Halbrundfenster wie an Südostseite. Das Dach ist weit heruntergezogen auf Holzkopfbändern mit Konsolabschluss.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus wurde zwischen 1881 und 1885 als freistehende Stadtvilla innerhalb der Neubebauung des Wallgeländes errichtet. Signifikant für das Gebäude sind der moderne asymmetrische Baukorpus sowie die künstlerischen Akzente der Neorenaissance. An der Erhaltung der Stadtvilla besteht aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, aufgrund der künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert für regional nicht alltägliche künstlerisch-handwerklicher Gestaltwerte wie auch aufgrund der städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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