Theater (Bauwerk)
- Landkreis
- Helmstedt
- Gemeinde
- Helmstedt, Stadt
- Gemarkung
- Helmstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bad Helmstedt
- Adresse
- Brunnenweg 7
- Objekttyp
- Theater (Bauwerk)
- Baujahr
- 1925
- bis
- 1927
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32696197
- Objekt-Nr.
- 631
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Freistehender Bau in Ost-West-Ausrichtung. Der verputzte Massivbau ist in neoklassizistischen Formen unter Satteldach errichtet. In der Mitte erstrecken sich Bühnenhaus und Zuschauerraum über die drei Geschosse hinweg. An Hauptfassade im Westen leicht vorkragender dreiachsiger Mittelrisalit als Eingangsvorbau mit hohen Rundbogenfenstern und abschließendem Dreiecksgiebel mit mittigem Halbrundfenster. Vorbauten an beiden Längsseiten, in Süden mit Zwerchgiebel. Das Erdgeschoss ist vorwiegend mit Rundbogentüren beziehungsweise -fenstern versehen.
- Denkmalbegründung
- Das Fachwerkgebäude des Kurtheaters Bad Helmstedt, 1815 als Gegenpol des Theaters von Amalienbad in Morsleben von 1796 errichtet, wurde 1924 entfernt und durch das Brunnentheater ersetzt, welches 1927 unter dem Namen „Kurtheater Bad Helmstedt“ eröffnet wurde. Bauherr war der Brunnenwirt Max Herbst, ausgeführt wurde der Bau unter dem Architekten H. Brüning aus Braunschweig. 1933-39 trug es den Namen „Theater des Volkes“, im Zweiten Weltkrieg diente es als Lazarett, 1948 wurde es geschlossen, seit 1953 ist das Theater im Besitz der Stadt Helmstedt. Die Lage des Theaters nimmt deutlich Bezug auf die vorgefundene, landschaftliche Gestaltung mit einer talseitig nach Süden vorgelagerten Terrassenanlage mit Baumbestand. Der Theaterbau wurde gleichermaßen nach Westen zur Zufahrt über eine Stichstraße wie auch nach Süden mit seinen großzügig zur Terrassenanlage geöffneten Foyer und Theatercafé ausgerichtet. Neben seiner Bedeutung für Bau- und Kunstgeschichte besteht an der Erhaltung des Theaters aufgrund seiner ortsgeschichtlichen und landschaftsprägenden Bedeutung ein öffentliches Interesse. Auch die Erhaltung der nach Süden vorgelagerten Terrassenanlage mit ihren Hecken, Baumbepflanzungen, Freitreppen und Aussichtsbastionen besteht aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung mit prägendem Einfluss auf das Ortsbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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