Wohnhaus
- Landkreis
- Helmstedt
- Gemeinde
- Schöningen, Stadt
- Gemarkung
- Schöningen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schöningen
- Adresse
- Salzstraße 8
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1568
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32675802
- Objekt-Nr.
- 46
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerk-Wohnhaus in geschlossener Bebauung auf hohen verputzten Natursteinsockel unter Satteldach. Achsenmittiger Zugang, Fachwerk im Erdgeschoss mit gekuppelten Ständern, Obergeschoss über vorkragendem Gebälk, dort sind die profilierten Balkenköpfe sowie die in Perlschnur-Kerbschnitt ausgestalteten Füllhölzer teils erhalten und farbig gefasst. Schwellbalken mit Inschrift "verbum domini manet in eternum. Anno domini 1568“ (Des Herrn Wort bleibt in Ewigkeit. Im Jahre des Herrn 1568) sowie einem Tiefrelief mit Löwendarstellung. Fenster allesamt in profilierter Einfassung, Dachüberstand über sichtbaren Balkenenden.
- Denkmalbegründung
- Bei dem Fachwerkwohnhaus handelt es sich eines der zwei Gebäude aus der Zeit der Renaissance, welche den Brand von 1644 überstanden hatten. Es handelt sich heute um das älteste Fachwerkhaus der Stadt Schöningen. Dem Bericht des Stadtschreibers Adam Viebing nach soll an dieser Stelle das Geburtshaus des Erzbischofs Willigis von Mainz gestanden haben. An der Erhaltung des Fachwerk-Wohnhauses besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte, als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, aufgrund seiner wissenschaftlicher Bedeutung, wie auch seiner städtebaulicher Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Ortsbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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