Bergfried
- Landkreis
- Helmstedt
- Gemeinde
- Königslutter am Elm, Stadt
- Gemarkung
- Bornum am Elm
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bornum
- Adresse
- Am Dorfe 19
- Objekttyp
- Bergfried
- Baujahr
- 12.Jahrhundert
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32646993
- Objekt-Nr.
- 262
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Rechteckiger zweiseitig eingebauter Wohnturm (Kemenate) aus Kalkstein-Bruchsteinmauerwerk. Laut Ausweis der verbauten Rundbogenfenster romanisch. Innen befinden sich zwei kreuzgratgewölbte Geschosse.
- Denkmalbegründung
- Der mittelalterliche Bergfried von Bornum entsprang einem Adelshof und gehört zu den zahlreichen erhaltenen mittelalterlichen Steinbauten wie Steinwerke und Kemenaten südlich der Schunter. Der Bau von Bergfrieden bzw. Wohntürmen oder Steinwerken blieb nicht nur auf Burganlagen beschränkt, sondern sie befanden sich auch in Dörfern im Kontext von Adelshöfen. Üblicherweise auf einem erhöhten Plateau gelegen, boten Sie Schutz und eine gerüstete Befestigung im Falle eines Angriffs oder einer Belagerung. Im Mittelalter hatte sich in der Region um Helmstedt der alte Adel befestigte Edelhöfe angelegt, vom dem hier bis 1844 bestehehenden Gutshof blieb solch ein Wohnturm erhalten. An der Erhaltung des Bergfriedes besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte, als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, wie auch aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Ortsbild ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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