Wohnhaus
- Landkreis
- Helmstedt
- Samtgemeinde
- Velpke [Sg]
- Gemeinde
- Grafhorst
- Gemarkung
- Grafhorst
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Grafhorst
- Adresse
- Kirchstraße 28
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1850
- bis
- 1900
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32642848
- Objekt-Nr.
- 7
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweigeschossiger traufständiger Ziegel-/Fachwerkbau in hellem Ziegelmauerwerk im Westen und Süden auf Naturstein-Quadersockel unter Satteldach. Straßenseitige Gebäudemitte risalitartig hervorgehoben mit achsenmittigen Hauptzugang hinter vorgelagerter zweiläufiger Treppe mit Hochpodest sowie Zwerchgiebel mit Rundfenster. Im Erdgeschoss Rundbogenfenster, im Obergeschoss mit Segmentbögen. Ziegelziersetzungen in Form von Lisenen, Fenstereinfassungen, geschosstrennenden Deutschem Band, Konsolfries an der Traufe und Rauten in den Brüstungsfeldern des Obergeschosses. Südliche Giebelseite schmucklos. Rückwärtige Fassade in symmetrischen Sichtfachwerk mit Ziegelausfachungen.
- Denkmalbegründung
- Das Fachwerkwohnhaus wurde mit einer repräsentativen Verblendfassade nach städtischen Geschmack der Gründerzeit gestaltet. Die zweite Hälfte des 19. Jh. zählt als die Hochphase der Verwendung des industriell hergestellten Ziegelformsteines in der Baukultur. An der Erhaltung des in der zweiten Hälfte des 19. Jh. errichteten Wohnhauses besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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