Schule
- Landkreis
- Helmstedt
- Samtgemeinde
- Velpke [Sg]
- Gemeinde
- Grafhorst
- Gemarkung
- Grafhorst
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Grafhorst
- Adresse
- Kirchstraße 21
- Objekttyp
- Schule
- Baujahr
- 1839
- bis
- 1839
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32642796
- Objekt-Nr.
- 6
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweigeschossiger Fachwerkbau auf Sandsteinsockel unter Halbwalmdach. Achsenmittiger Hauptzugang, symmetrisches Fachwerkgefüge mit zweifeldigen Streben und einer Ziegelsichtausfachung. Nordgiebel mit verputzter Ausfachung, Westfassade in Krempziegelbehang, dort auch ein eingeschossiger Anbau über die Länge der Hälfte des Hauses unter Pultdach. Inschriftliche Datierung auf 1839.
- Denkmalbegründung
- Das Schulgebäude wurde im Zuge der preußischen Reformen und der Einführung der allgemeinen Schulpflicht errichtet. Nach der Humboldtschen Bildungsreform um 1810 bildete sich bis in die 1840er Jahre ein dreigliedriges Schulsystem heraus, sukzessiv wurde die Schulpflicht auch auf dem Land im Verlauf des 19. Jh. durchgesetzt. Das in regionaltypischen Fachwerk errichtete Schulgebäude ist somit der erste kommunale Schulbau der Ortschaft. An der Erhaltung des ehemaligen Schulgebäudes besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte, als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie für Sozialgeschichte, wie auch aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb