St. Georgs-Kirche
- Landkreis
- Helmstedt
- Gemeinde
- Helmstedt, Stadt
- Gemarkung
- Offleben
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Offleben
- Adresse
- Kirchstraße
- Objekttyp
- Kirche (Bauwerk)
- Baujahr
- 1751
- bis
- 1752
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32637917
- Objekt-Nr.
- 14
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Emporenkirche als schlichter verputzter Rechtecksaal unter abgewalmten Satteldach mit dachreiterartigen Turm. Langhaus mit profilierten Strebepfeilern aus Bruchstein, profilierte Sandsteineinfassungen der Fenster mit leicht geohrten Segmentbögen. Fenster mit Glasmalereien, innen eine schlichte gerundete Altarkanzelwand mit Empore aus der Zeit des Neubaus. Schiefergedeckter Holzturm von 1784, mit Uhr und einem Kreuzaufsatz. Eine Glocke von um 1400 befindet sich heute in der Friedhofskapelle.
- Denkmalbegründung
- An Stelle der heutigen evangelischen St. Georgs-Kirche befand sich zunächst eine 1251 urkundig erstmalig erwähnte Kapelle, die nach der Erhebung zum Pfarrhaus 1574 erweitert wurde. Nach Brandschatzung und Plünderung im Dreißigjährigen Krieg erhielt sie 1751-1752 ihre heutige Form. Die Kirche war unmittelbar mit dem anschließendem ehemaligen Klostergut verbunden. An der Erhaltung der St. Georgs-Kirche besteht aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte wie auch als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, aufgrund ihrer künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert für überregional nicht alltägliche künstlerische und handwerkliche Gestaltwerte, als auch aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Ortsbild ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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