Landwehr
- Landkreis
- Osnabrück, Stadt
- Gemeinde
- Osnabrück, Stadt
- Gemarkung
- Nahne
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Colonat Bröcker
- Objekttyp
- Landwehr
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32200381
- Objekt-Nr.
- 3
- Fachbereich
- Archäologie
- Beschreibung
- Vom Wulfter Turm im W (Anschluss an den Landwehrabschnitt Gmkg. Osnabrück FStNr. 1) nach O führend, die Frankfurter Heerstraße beim ehemaligen Nahner Turm kreuzend und östl. des Schölerbergs im Stadtteil Hettlich in der Gmkg. Osnabrück weiterführend. Teil der Osnabrücker Landwehr. L. in der Gmkg. ca. 3,7 km. Unterschiedlich erhalten. Westliches Teilstück vom Wulfter Turm bis zum Wehinghausweg abgetragen, zerstört. Daran westlich anschließend Doppelwall mit südl. vorgelagerten Gräben, Gesamtbr. ca. 18 m. Wall-Br. bis 6 m; H. ca. 0,8 m. S-Wall abgerundetes Profil, N-Wall annähernd trapezförmiges Profil. Grabentiefe 0,3-0,5 m. Hieran anschließendes Teilstück bis zum Parkplatz ist stark verschliffen; N-Wall abgetragen, S-Wall mit schwach ausgeprägtem Graben erhalten. Wall-Br. bis 6 m; H. 0,8 m. Anschließendes Teilstück der Landwehr ist abgetragen, zerstört, heutiger Parkplatz. Hieran im Nordosten anschließend ein Teilstück mit 2 Wällen mit südl. vorgelagerten Gräben, Gesamtbr. ca. 22 m. Wall-Br. ca. 7 m; H. 0,8 m. Grabentiefe im W-Bereich bis 0,7 m. Im O-Bereich nur noch 1 Wall erhalten. Der restliche Verlauf der Landwehr ist abgetragen, zerstört. Teilstück der spätmittelalterlichen Osnabrücker Landwehr. An der Wende vom 13. zum 14. Jh. angelegt. Das Privileg zur Errichtung von Befestigungswerken wurde der Stadt Osnabrück lt. ältester bekannter historischer Überlieferung im Jahre 1171 verliehen, im Jahre 1280 von König Rudolf bestätigt und erweitert. Mit zwei Grabungsschnitten konnte der ehemalige Aufbau der Anlage zwischen Hannoverscher und Meller Straße erfasst werden. Westl. des noch rudimentär erhaltenen Grabens befanden sich drei weitere, ehemals bis knapp 3 m breite und bis rund 1,6 m tiefe Gräben. Der Abstand zwischen ihnen betrug zwischen 4,8 und 6,6 m. In den Grabenprofilen waren mehrere Verfüllungsphasen zu erkennen. Vom westlichen (= der Stadt zugewandten) Graben zweigte im annähernd rechten Winkel ein weiterer Graben nach W ab, möglicherweise ein Zu- bzw. Abfluss. Klare Spuren der zwischen den Landwehrgräben ehemals vorhandenen Wälle zeigten sich im Grabungsbefund nicht.
- Literatur
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- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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