Holländerwindmühle
- Landkreis
- Peine
- Gemeinde
- Wendeburg
- Gemarkung
- Zweidorf
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Wendeburg
- Adresse
- Mühlenstraße 53
- Objekttyp
- Holländerwindmühle
- Baujahr
- 1868
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 31371748
- Objekt-Nr.
- 22
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Erdholländerwindmühle mit eingeschossigem oktogonalem Unterbau in Ziegelmauerwerk mit Ecklisenen, mit schmaler Laderampe und Eingangstür auf der Nordseite. Die beiden Obergeschosse bestehen aus einer Fachwerkkonstruktion mit Krempziegelbehang, die Haube ist zwiebelförmig mit Pappdeckung und Segelgatterflügel.
- Denkmalbegründung
- Die 1868 (i) errichtete Erdholländerwindmühle steht am westlichen Ortstrand von Wendeburg-Zweidorf in ursprünglich freier Lage, Haube und Flügel wirken jedoch nach wie vor bestimmend für den Blick von Westen auf den Ortsrand. Die Mühle wurde ursprünglich mit zwei Steinmahlgängen und einem Mehlmahlgang ausgestattet. Heute sind als technische Ausstattung noch eine Königswelle aus Eichenholz mit einem Kegelräderpaar sowie das dazugehörige eiserne Kammrad mit Holzkämmen und Feststellbremse überliefert. An der Erhaltung der Mühle besteht aufgrund der ortsgeschichtlichen Bedeutung mit Zeugnis- und Schauwert durch die beispielhafte Ausprägung einer Erdholländerwindmühle, aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für die Wirtschafts- und Technikgeschichte wegen der jahrhundertelangen Tradition des Mühlenstandorts samt überlieferten restlichen technischen Ausstattung sowie wegen ihrer städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Ortsbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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