Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Peine
- Gemeinde
- Vechelde
- Gemarkung
- Wahle
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Wahle
- Adresse
- Schmiedestraße 4
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1788
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 31369174
- Objekt-Nr.
- 179
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweigeschossiger langgestreckter Fachwerkbau in Stockwerkszimmerung und Schwelle-Ständer-Streben auf Sandsteinsockel unter Halbwalmdach und Giebelbehang mit Krempziegeln. Südfassade mit Backsteinausfachung, im Obergeschoss sind drei Gefache mit figuriertem Verband ausgefüllt, ansonsten noch teilweise verputzte Lehmausfachungen. Quereinfahrt auf der Südtraufenseite mit dahinter in Längsrichtung liegender Halle.
- Denkmalbegründung
- Bei diesem Wohnwirtschaftsgebäude handelt es sich um ein Querdielenhaus, einem Mischtyp aus einem mitteldeutschen Einhaus und einem Hallenhaus (Niedersachsenhaus) mit einer quergelagerten Diele und großem längsseitigen Dälentor. Das halb abgewalmte Satteldach ist mit historischen, die Region prägenden Linkskrempern gedeckt, die auch teilweise als Behang vorhanden sind. Im Wohnteil ist es zweigeschossig in Stockwerksbauweise ohne Geschossvorkragung verzimmert und besitzt regionaltypisch einen massiven Backsteinbereich in der Außenwand des Erdgeschosses, der mittig zwischen Kammer und Stube des dreizonigen Grundrisses angeordnete Herdstelle kennzeichnet. Nicht nur die gebogenen Streben belegen die Bauzeit um 1750. Eine Inschrift mit Datierung im Bereich des Torsturzes der Quereinfahrt von „1788“ (i) beschreibt den Wiederaufbau nach Brand und bestätigt die Bauzeit ebenso wie Gefache mit Zierzieglesetzung und erhaltene innere Strukturen und Ausbauelemente. Diesem Einzelbaudenkmal sind sowohl Geschichtswerte aufgrund der Orts- und Siedlungsgeschichte als Beispiel für das bäuerliche Leben im Altkreis Braunschweig zuzuschreiben, sondern auch solche aufgrund der hauskundlichen Prägung als Vertreter des mitteldeutschen Einhauses, welches zudem Seltenheitswert in der Region besitzt. Es handelt sich um ein Querdielenhaus, welches nahezu in ungestörter Erhaltung überkommen ist. Dem Kulturdenkmal ist einschließlich seiner konstituierenden inneren Bestandteile aus städtebaulichen, bau- und ortsgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen sowie aufgrund des haustypologischen Seltenheitswertes Denkmaleigenschaften gemäß § 3 (2) NDSchG zuzusprechen, aus denen ein öffentliches Erhaltungsinteresse vollumfänglich nachzuweisen ist.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb