Amtsgericht
- Landkreis
- Salzgitter, Stadt
- Gemeinde
- Salzgitter, Stadt
- Gemarkung
- Salder
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Salder
- Adresse
- Gerichtsweg 3 /5
- Objekttyp
- Amtsgericht
- Baujahr
- 1866
- bis
- 1867
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 31202662
- Objekt-Nr.
- 706
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Ein- bis zweigeschossige Bruchsteinbauten auf Werksteinsockel unter Satteldach. Die straßenseitigen Fassaden sind steinsichtig, ansonsten verputzt, Fassadenkanten und Gewände der segmentbogenförmigen Öffnungen in Werkstein. Der Hauptbau steht traufständig zur Straßenseite. Ein eingschossiger Bau verbindet ihn mit dem im Osten giebelständigen Bau.
- Denkmalbegründung
- Im Jahre 1866/76 wurde am Gerichtsweg, ehemals Heerter Weg, ein neues Gebäude für das Amtsgericht Salder errichtet. Das mittlere Hauptgebäude hatte im Erdgeschoss die Diensträume und im Obergeschoss die Wohnung des Amtsrichters untergebracht. In dem östlichen giebelständigen Gebäude waren das Gefängnis und die Dienstwohnung des Justizwachtmeisters untergebracht. Der ursprüngliche Gebäudekomplex besaß im Westen noch eine Remise mit Stall, eine Waschküche, ein Kohleraum und Toiletten, dieser Teil wurde 1964 abgerissen. Der Zwischentrakt stammt aus dem Jahre 1951/52. 1982 wurde der Amtssitz nach Lebenstedt verlegt. Das Gerichtsgebäude wurde klassisch nach der für den Historismus beigemessenen Bedeutung als Justizgebäude im Stil der Neoromanik gestaltet. An der Erhaltung des ehemaligen Amtsgerichts besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen von Ortsgeschichte, als Zeugnis und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte, der Siedlungs- und Stadtbaugeschichte sowie aufgrund der städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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