Sonnenhof
- Landkreis
- Salzgitter, Stadt
- Gemeinde
- Salzgitter, Stadt
- Gemarkung
- Lichtenberg
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Lichtenberg
- Adresse
- Stukenbergweg 102
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1913
- bis
- 1914
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 31200538
- Objekt-Nr.
- 56
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweigeschossiges Wohnhaus mit gewalmten Dachgeschoss, teilunterkellert. Nordfassade mit Erker und Walmgaube sowie nach aussen geschwungene Treppenhausfenster mit Blattformen, Gaube mit eingestellten Säulen. Südfassade mit Erker und Balkon. Trotz diverser Umnutzungen originäre Raumdispositionen und in großem Umfang relevante Ausstattungelemente wie beispielsweise Parkettböden, Innentüren, der Treppenraum mit Treppe und aufwändiger Schmuckverglasung erhalten. Der Haupteingang wurde verlegt. Am Westgiebel zeitgenössischer eingeschossiger Anbau (ehemaliger Wirtschaftstrakt, Remise) unter Sattel- bzw. Mansarddach. Zur Wohnnutzung umgebaut.
- Denkmalbegründung
- Das im Stil einer Landvilla 1913/1914 errichtete Wohnhaus wurde dem Besitzer bereits ein Jahr später schon zu groß, sodass er es aufgab. Nach der nur kurzfristigen Bewohnung wurde das Gebäude als Schullandheim der Othmerschule Braunschweig umgenutzt. Nach dem Krieg 1945 wurde ein Krankenhaus eingerichtet und bis ca. Mitte der 1950er Jahre als solches betrieben. Heute dient es wieder als Wohnhaus, nachdem es zwischenzeitlich als Café und Restaurant Sonnenhof genutzt wurde. Die Architekturssprache des Baus zeigen eindeutige Formen eines in einem Klassizismus übergehenden Jugendstils. Als ausgewogener und gut proportionierter Bau repräsentiert er sowohl in der Architektur als auch im Detail ein zeittypisches gestaltetes Villengebäude, welches die Prinzipien der damaligen Reformarchitektur und des englischen Landhausstils, wie beispielsweise die der Sonne zugeneigten Wohnräume, aufnimmt. Am Erhalt der repräsentativen Landvilla samt Anbau besteht aus ortsgeschichtlichen Gründen, aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für die Bau- und Kunstgeschichte sowie durch die beispielhafte Ausprägung eines Stils ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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