Amtsgericht
- Landkreis
- Region Hannover
- Gemeinde
- Neustadt a.Rbge.,Stadt
- Gemarkung
- Neustadt a. Rbge.
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Neustadt
- Adresse
- Schloßstraße 7
- Objekttyp
- Gerichtsgebäude
- Baujahr
- 1902
- bis
- 1903
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30983170
- Objekt-Nr.
- 110
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Repräsentativer giebelständiger, dreigeschossiger, verputzer Massivbau unter Walmdach mit Ziergiebeln und rundem Treppenturm im Stil der Neurenaissance. Fassade reich gegliedert durch Sandsteinelemente wie den rustizierten Sockel, Fensterrahmungen, Eckquaderungen und Strebepfeiler sowie die Schmuckelemente an Giebeln und Portalen. Nördlich schließt ein Torbogen direkt an das benachbarte Gefängnisgebäude an.
- Denkmalbegründung
- Das Amtsgericht Neustadt wurde 1902/03 unmittelbar südlich des damaligen “Criminal-Gefangenenhauses“ und nördlich des deutlich höher gelegenen Schlosses Landestrost auf dem Gelände der ehemaligen barocken Gartenanlagen erbaut. Das 1852 gegründete Amtsgericht war zunächst im Schloss Landestrost untergebracht. Nachdem wegen Raummangels schon 1884 weitere Räume in der Stadt angemietet werden mussten, wurde ein Neubau beschlossen und 1903 fertiggestellt. In der Ausprägung seiner Bauform als repräsentativer Neurenaissancebau ist das Neustädter Amtsgericht beispielhaft und zeittypisch. Zudem besteht an seiner Erhaltung aufgrund der geschichtlichen Bedeutung für die Orts-, Bau-, Siedlungs- und Sozialgeschichte sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung als Bau mit prägendem Einfluss auf das Ortsbild ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Weiterführende Links
- Denkmaltopographie Region Hannover: Objektbeschreibung (seitenübergreifend)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb