Schloss Landestrost - Festung
- Landkreis
- Region Hannover
- Gemeinde
- Neustadt a.Rbge.,Stadt
- Gemarkung
- Neustadt a. Rbge.
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Neustadt
- Adresse
- Schloßstraße 1
- Objekttyp
- Festung
- Baujahr
- 1573
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30983073
- Objekt-Nr.
- 48
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Reste der ab 1573 über der Leineniederung erbauten Festung mit spitz zulaufender Südbastion und teils altem Baumbestand. Sie ist auf allen Seiten von 6-8 Meter hohen, teils mauergestützten Wällen umgeben, außerhalb der Mauerzüge befinden sich an der Süd-, West- und Nordseite bis zu 50 m breite Gräben, an der Ostseite begrenzt von der kanalisierten Kleinen Leine.
- Denkmalbegründung
- Die Festungsanlage mit dem Schloss Landestrost wurde ab 1573 unter Herzog Erich II. von Calenberg durch den Ausbau der 1563 abgebrannten mittelalterlichen Burganlage und Landwehr errichtet und bildete den Südteil der Neustädter Stadtbefestigung. Sie ist der erhaltene Teil der ab 1685 zum Abbruch freigegebenen Stadtfestung mit ihren Kasematten, der Südbastion und den Wallmauern, die sich an modernen italienischen Vorbildern orientierten und bis heute von hoher technischer Innovation zeugen. Damit sind sie wertvolle Zeugnisse der Technikgeschichte. Zudem besteht an ihrer Erhaltung aufgrund der geschichtlichen Bedeutung für die Orts-, Siedlungs- und Stadtbaugeschichte sowie wegen ihrer städtebaulichen Bedeutung mit prägendem Einfluss auf das Orts- und das umgebende Landschaftsbild sowie auf das räumliche Gefüge der Schloss- und Festungsanlage ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Weiterführende Links
- Denkmaltopographie Region Hannover: Objektbeschreibung (seitenübergreifend)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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