Vierständer-Längsdielenhaus
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Güstritz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Güstritz
- Adresse
- Im Rundling 3
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1851
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30886929
- Objekt-Nr.
- 81
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Das Haupthaus der einstigen Halbhufnerstelle reicht auch nach dem Wiederaufbau beim Brand von 1851 ungewöhnlich weit in den Rundlingsplatz. Auf der historischen Aufnahme im Bauernalbum von 1866 ist das Wohnwirtschaftsgebäude deshalb auch als erstes Gebäude am rechten Bildrand dargestellt mit einer modernen Ziegelausfachung und –eindeckung. Die große, 1880 noch einmal verlängerte Scheune bildete den rückwärtigen Abschluss der Hofstelle, bis um 2008 der ersatzlose Abbruch erfolgte. Zuletzt 1978 konnte die Hofstelle betreten und der Gebäudebestand dokumentiert werden. Die Zufahrt zur Hofstelle liegt auf halbe Länge des Haupthauses zurückgesetzt an der Südostflanke. Haupthaus: Der vordere Wirtschaftsteil und der rückwärtige Wohnteil des ungewöhnlich langen Haupthauses sind miteinander verzahnt. Der Halbkeller mit Kellerboden liegt wie bei Nr. 2 nach Nordwesten an der Nahtstelle zwischen Wohn- und Wirtschaftsteil. Der Wohnteil erstreckt sich bis weit in den Wirtschaftsteil. Ein großes vierachsiges Zwerchhaus trägt die Wohnnutzung in die Dachebene und betont die Quererschließung des Wohnteils von der Hofzufahrt. Der laut Inschrift bereits am 24. November 1851 gerichtete Neubaus wurde nur geringfügig gegenüber dem wenige Wochen zuvor abgebrannten Altbau in die Flucht der übrigen Wirtschaftsgiebel gerückt. Das Haus nimmt zusammen mit Haupthaus Nr. 7 eine exponierte Sonderstellung ein. Das Vierständer-Hallenhaus ist im Wirtschaftsgiebel reich mit Inschriften ausgestattet. Auf der Dachbalkenebene wird wie üblich auf den Brand Bezug genommen: „Gott nahm mein Haus ich weinte heiße Thränen, Ach ! Alles hatte Feuers Gluth zerstört, doch sah der Vater seines Kindes Sehnen und gab mir wieder was die Gluth verzehrt, Ja sei und fernerhin oh treuer Vater gnädig. Amen.“ Auf der Ebene der Kehlenbalkenlage findet sich eine Fortsetzung mit Vers 1 aus Lied 35 des Lüneburgischen Gesangbuches: „Bis hierher hat mich Gott gebracht durch seine große Güte, bis hierher hat er Tag und Nacht bewahrt Herz und Gemüthe“. Als Bauherren werden auf dem Torsturz Johann Christoph Schulz und Katharine Elisabeth Schulz, geborene Wilke genannt. Die bauzeitliche Ziegelausfachung in einem Lehmmörtel mit einer Kalkfuge wurde teilweise mit einer Zementfuge versehen und anschließend vollflächig rot gefasst. Dieser Farbbefund aus der Zeit um 1960 findet sich in an vielen Haupthäusern des Dorfes, teilweise mit einem aufgemalten, weißen Fugennetz. Die beiden nur einseitig durch das Zwerchhaus unterbrochenen Dachflächen sind mit großformatigen Wellplatten eiungedeckt. Der über First geführte Schornstein zentral im Wohnteil deutet auf eine Verlängerung des Wohnteils im späten 19. Jahrhundert hin. Im Zuge dessen wurde vermutlich auch das Zwerchhaus errichtet. Die für 1851 übliche Ausbildung einer großen Eckstube ist hier nicht nachvollziehbar. Der rückwärtige Wohngiebel mit dem nicht zu Wohnzwecken ausgebauten Zwischengeschoss über dem Erdgeschoss und einer Giebelverbretterung oberhalb des Zwischengeschosses mutet sehr traditionell an, sodass mit einer Erweiterung in Firstverlängerung bereits um 1880 gerechnet werden muss, als auch die Scheune verlängert wurde. Die im frühen 20. Jahrhundert gepflanzten Laubbäume beiderseits des Dielentores wurden zwischenzeitlich nach 1978 wieder entfernt. Denkmalbedeutung: Aufgrund seiner prägenden siedlungsgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung für den Rundlingsplatz handelt es sich bei dem Haupthaus von 1851 sowohl nach § 3(2) als auch nach § 3(3) NDSchG um ein Baudenkmal. Scheune: Die langgestreckte Scheune, ein Vierständer mit Mittellängsdurchfahrt, bestand bis zu seinem Abbruch um 2008 aus einem 9 Gebinde langen Kernbau, der 1880 in Firstrichtung nach Westen um rund 1/5 verlängert wurde. Der Kernbau mit gestakten Füllungen, neun Gebinden mit weiten Abständen und einer zweifachen Verriegelung ist bereits auf dem Bestandsplan von 1832 verzeichnet. Wirtschaftsgebäude: Das ehemalige Stallgebäude auf der nördlichen Grundstücksgrenze zu Hof Nr. 4 zwischen dem Haupthaus und der einstigen Scheune konnte nicht eingesehen werden. Kellmann, 13.12.2022
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes Im Rundling 3 in Güstritz (Wustrow) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829177 | Rundlingsdorf | Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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