Vierständer-Längsdielenhaus
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Güstritz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Güstritz
- Adresse
- Im Rundling 2
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1852
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30886910
- Objekt-Nr.
- 82
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die ehemalige Halbhufnerstelle liegt am östlichen Ende des Dorfplatzes. Sie wird über eine mit Lesesteinen gepflasterte Zufahrt mit Hoftor an der Nordseite des Haupthauses erschlossen. Neben dem Haupthaus in traditioneller Bauweise stehen auf der nördlichen Grundstücksgrenze zu Hof Nr. 3 ein langgezogenes, historisches Stallgebäude sowie ein inmitten der Hoffläche freistehend ein jüngeres Remisengebäude. Die unweit östlich des Haupthauses in zweiter Reihe gelegene, große Scheune ist nicht mehr erhalten. Eine Begehung der Hofstelle und ihrer Gebäude war nicht möglich. Haupthaus: Das große Haupthaus wurde nach dem Dorfbrand 1851 an gleicher Stelle als traditionelles Vierständer-Hallenhaus mit einem vorderen Wirtschaftsteil vom 1. bis 9. Gebinde und einem rückwärtigen Wohnteil vom 9. bis 14. Gebinde unter einem durchlaufenden First errichtet. Das Richtdatum ist im Torsturz mit dem 22. März 1852 überliefert. Bauherren waren laut Inschrift Johann Heinrich Martens und Katherine Marie Martens, geborene Grote. Die Inschrift auf dem Dachbalken im Wirtschaftsgiebel nimmt Bezug auf das Brandereignis: „Betrübt sahn wir die Flammen wüten die unser vorig neues Haus zerstört, Gott woll in Gnaden nun behüten dies Neue das er uns bescheret, O laß dein Segen uns stets zieren und uns zur Frömmigkeit anführen Schütz dieses Haus vor Gluth …“. Die zweite Inschrift auf Höhe der Kehlbalkenlage ist aufgrund der starken Verwitterung und Teilabdeckung durch eine Lattung verdeckt. Inschriften auf den Stürzen der beiden Stalltüren im Westgiebel sind nicht vorhanden. Die Verkleidung des Giebeldreiecks durch einen Zementfaserbehang der Zeit um 1970 wurde zwischenzeitlich entfernt. Unter der Lattung ist die vermutlich bauzeitliche Ziegelausfachung des engmaschigen, stark verwitterten Gitterfachwerks erhalten geblieben. Mit dem Behang wurde der übrige Westgiebel mit neuen, homogenen Klinkern in Zementmörtel neu ausgefacht und die Stallwand im Seitenschiff nach Norden bis zur Querschließung der Diele und dem Halbkeller mit Kellerboden als Massivwand neu errichtet. Auch die großformatige Zementfaser-Wellplatten-Eindeckung der Dachflächen dürfte in dieser letzten, landwirtschaftlichen Nutzungsphase entstanden sein. Der bauzeitliche, über First geführte, besteigbare Schornstein im Zentrum des Wohnteils, das übliche Pomös mit dem Zwischengeschoss über dem Wohnteil, die Dreischiffigkeit des Wirtschaftsteils, der unausgebaute Dachraum und fehlende Anbauten zeugen von einem hohen Grad an Authentizität. Trotz starker Verwitterung und Vergrauung des Westgiebels ist das Fachwerk statisch weitgehend intakt. Die mit Zementmörtel oder –fugen versehenen Gefachfüllungen haben sich teilweise deutlich herausgeschoben. Deutlich besser erhalten und weniger problematisch ist eine historische Ziegelausfachung an der südlichen Traufseite. Denkmalbegründung: Das gut erhaltene Wohnwirtschaftsgebäude ist aufgrund seiner bautypologischen Bedeutung als Vierständer-Hallenhaus von 1852 und seiner den Dorfplatz prägenden Bedeutung ein Baudenkmal nach § 3(2) und § 3(3) NDSchG. Stallscheune: Die langgezogene, zweigeschossige, ehemalige Stallscheune auf der nördlichen Grundstücksgrenze zu Hof Nr. 3 gehört zur sonstigen, erhaltenswerten Bausubstanz. Das heute zu Wohnzwecken umgenutzte Wirtschaftsgebäude besteht aus einem massiven Erdgeschoss in Ziegelbauweise und einem Obergeschoss in Fachwerk. Die großen Verstrebungen mit Andreaskreuzen verweisen auf ein historistisches Fachwerk des späten 19. Jahrhunderts. Das Satteldach ist mit großformatigen Zementfaser-Wellplatten eingedeckt. Das Gebäude entstand vermutlich als Schweine- und Pferdestall mit Futterküche im Erdgeschoss und Heu- / Strohlagerung sowie Kornboden im Obergeschoss. Jüngere Dachflächenfenster zeugen von der Umnutzung zu Wohnzwecken dieses vorteilhaft nach Süden ausgerichteten Gebäudes. Remise: Das mit einer flachen Dachneigung und Ziegelaußenwänden versehene Remisengebäude entstand vermutlich mit Abbruch der unweit davon gelegenen historischen Scheune um 1970. Kellmann, 13.12.2022
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes Im Rundling 2 in Güstritz (Wustrow) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829177 | Rundlingsdorf | Rundling Güstritz (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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