Scheune
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Güstritz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Güstritz
- Adresse
- Im Rundling 6 A
- Objekttyp
- Scheune
- Baujahr
- 1817
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30886830
- Objekt-Nr.
- 78
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die große Vierständer-Längseinfahrts- und -durchgangsscheune steht ebenso wie bei Hof Nr. 5 auf der östlichen Grundstücksgrenze am Beginn des Hofwaldes. Der 10 Gebinde lange, an den Traufseiten zweifach und an den Giebeln dreifach verriegelte Fachwerkbau wurde laut Inschrift im Torsturz nach Süden am 20. März 1817 gerichtet. Bauherren waren „Jürgen Heinrich“ Schulz und „Anna Elisabeth Schultzen“. Die Scheune war also vom Dorfbrand 1851 nicht betroffen. Die weiten Abstände zwischen Haupthaus und Scheunen, sowie deren isolierte Einzellage am Hofwald haben sich auch in anderen Rundlingen bewährt. Es handelt sich um einen typischen Multifunktionsbau. Schon im Südgiebel zum Hofplatz zeichnen sich die übliche Wagenremise im westlichen Seitenschiff und eine Stalltür im östlichen Seitenschiff ab. Am rückwärtigen Nordgiebel als Pendent zum Dielentor befindet sich eine große, nicht befahrbare Türöffnung. Beide Giebeldreiecke sind verbrettert. Nach Süden wurde auf der Dachbalkenebene die Inschrift frei gehalten: „Gib daß ich fleissig sein in meines Standes wercken. Laß deine Kraft mich stets bei meiner Arbeit Stärken. Gib das mein Hertz an dich bei aller arbeit denkt und sich von Eitelkeit und Geitz zum Himmel trendt. Amen“. Während in den Giebel die Ständer mit Kopfbändern ausgestattet sind, erfolgte die Aussteifung im Längsverband durch jeweils vier leicht gekrümmte Schwelle-Rähm-Streben. Bis zur Umnutzung als Wohnhaus ab 1984 war allein der Südgiebel mit Ziegeln ausgefacht, während sämtliche anderen Gefache im bauzeitlichen Zustand mit Stakung und Lehmbewurf versehen waren. Bei Sparrenabständen von mehr als 2,5 m ist mit einer bauzeitlichen Langstroheindeckung zu rechnen. Aussagen zum Erhalt der dreischiffigen Grundrissstruktur, zur Bautypologie eines Vierständers, zum Erhalt der Wirtschaftsdiele und des offenen Dachraumes lassen sich nicht machen, da der Zugang zu Hofstelle nicht möglich war. Denkmalbedeutung: Die Scheune ist als Einzeldenkmal und als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen nach § 3(2) und § 3(3) NDSchG ausgewiesen. Die Aktualität dieser Ausweisung ließ sich nicht überprüfen.
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung der Längsscheune der Hofanlage Im Rundling 6 in Güstritz (Wustrow) besteht aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829177 | Rundlingsdorf | Rundling Güstritz (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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