Vierständer-Längsdielenhaus
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Güstritz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Güstritz
- Adresse
- Im Rundling 5
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1851
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30886792
- Objekt-Nr.
- 79
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Firstparallel zum Haupthaus von Hof Nr. 4 steht das fast baugleiche, nur 5 Wochen später gerichtete Vierständer-Hallenhaus. Die einstige, sehr enge Tordurchfahrt auf die Hofstelle lag zwischen den beiden Haupthäusern. Erst mit der gemeinsamen Nutzung beider Hofstellen im späten 20. Jh. konnte die enge Hofzufahrt aufgegeben und zum Vorgarten mit Zuwegung für das Haupthaus umgewandelt werden. Rückwärtig schließen sich diverse Wirtschaftsgebäude an, auf der Westgrenze zur benachbarten Hofstelle Nr. 6 ein massives Stallgebäude mit Futterküche und Backofen aus dem späten 19. Jh., auf der Ostgrenze ein Stallgebäude in Fachwerk mit 11 Gebinden und anschließend am nördlichen Ende des Hofplatzes eine zuletzt als Schweinestall genutzte, mehrfach erweiterte Scheune. Die Hofstelle mit dem einstigen Hofwald wurde wie vielfach üblich gegenüber den Hofwiesen durch einen wasserführenden Graben getrennt. Dort stand bis in das späte 20. Jh. eine Flachsdarre. Der einstige Hofwald wurde vermutlich erst im 20. Jh. in einen Baumgarten mit Kernobst umgewandelt. Der Bestandsplan von 1831 verzeichnet nördlich des kleineren Vorgänger-Backhauses einen hausnahen Küchengarten. Haupthaus: Der Wiederaufbau nach dem Brand 1851 erfolgte verschoben um 1-2 m nach Nordwesten, sodass die Hofzufahrt auf die Ostseite verlegt werden konnte. Das Haus zeigt einen ähnlich auffallenden Grundriss wie die zeitgleich errichteten Nachbarhäuser mit einem an der Ostseite mit der Erschließung auffallend großzügig bemessenen Wohnteil. Auf der Westseite (Rückseite) beginnt der Wechsel vom Wirtschafts- zum Wohnteil deutlich später auf Höhe des Halbkellers mit Kellerboden. Diese auffallende Verzahnung von Wohn- und Wirtschaftsteil ist für die Bauzeit nach dem Brand von 1851 scheinbar typisch. Der frühzeitig mit dem Zwischengeschoss beginnende Wohnteil an der Ostseite wurde erst im frühen 20. Jh. einhüftig durch Anheben der Dachfläche um ein zweites Vollgeschoss erweitert. Schon bei Haus Nr. 3 wurde diese Zweigeschossigkeit im Wohnteil durch ein dreiachsiges Zwerchhaus vermutlich bereits um 1880 herbeigeführt. Die Hauptstube liegt wie gewohnt an der rückwärtigen Gebäudeecke zur Durchfahrt, also an der Ostecke des Haupthauses. Das als Kornboden und Räucherkammer genutzte Zwischengeschoss ist weitgehend zu Wohnzwecken ausgebaut. Das rückwärtige Giebeldreieck zum Wohnteil ist mit Zementfaserplatten verkleidet, das vordere Giebeldreieck zum Wirtschaftsgiebel mit einer einem jüngeren, vor 1978 erstellten Vertikalbeschlag. Die beiden sicher vorhandenen Inschriften auf Höhe des Dach- und Kehlbalkenlage werden hierdurch verdeckt. Bauherren waren nach der Inschrift auf dem Torsturz „Jürgen Christoph Schulz“ und „Dorothee Elisabeth Schulz, geb. Kabelitz“. Die Angaben werden durch den Verkoppelungsplan und die einschlägigen Brandkassen- und Einwohnerregister bestätigt. Jürgen Christoph hatte die Hofstelle vom Vater Jürgen Friedrich durch Ehestiftung am 09.11.1822 erhalten. Vermutlich ebenfalls durch Ehestiftung der einzigen Hoferbin, Elisabeth Anna Schulz, am 17.04.1861 gelangte die Hofstelle an Johann Christof von Howe. Bereits vor 1978 wurde die rechte Stalltür im Wirtschaftsgiebel zugesetzt, das Gitterfachwerk mit einem glatten Ziegel in Zementmörtel ausgefacht, das Dach mit großflächigen Wellzementfaserplatten eingedeckt und das Giebeldreieck behängt (siehe NDK-Fotos 1978). Der Wirtschaftsteil wurde unter Wahrung der typischen Dreischiffigkeit nach 1995 zur Fahrrad-Werkstatt umgenutzt. Die historische, wenn auch nachträgliche Ziegelausfachung der dem Dorfplatz abgewandten Seiten aus dem späten 19. Jh. blieb, obschon überstrichen, erhalten. Denkmalbedeutung: Neben der bautypologischen Bedeutung als Vierständer-Hallenhaus ist die den Dorfplatz prägende Bedeutung entscheidend für die Ausweisung als Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG. Der erhaltene dreischiffige Grundriss und die Aufteilung in einen vorderen Wirtschafts- und einen rückwärtigen Wohnteil bergen ein hohes Maß an Authentizität für dieses Wohn-Stall-Haus von 1851. Hierdurch begründet sich auch die Einzeldenkmaleigenschaft nach § 3(3) NDSchG. Scheune: Bei der zuletzt als Stall genutzten Scheune handelt es sich im Kern um eine Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune vermutlich aus dem frühen 18. Jh.. Die abseits an nordöstlichen Ende des Hofplatzes gelegene Scheune wurde mehrfach in Firstverlängerung erweitert. Drei von vier Außenwänden wurden zwischenzeitlich aufgrund der Stallnutzung massiv erneuert. Die westliche Traufseite wurde in Fachwerk deutlich vorgezogen erneuert. Der lediglich mit fünf Dachgebinden erhaltene Kernbau mit Gebindeabständen von rund drei Metern kragte nach Westen zum Hofplatz deutlich um rund einen Meter über Kopfbänder vor, wie es bei einer vergleichbaren Dreiständerscheune in Jabel Hof Nr. 9 noch heute der Fall ist. Im Zuge der erstmaligen Umnutzung als Viehstall noch im späten 19. Jh. wurde mit zwei Längsunterzügen eine neue Dreischiffigkeit mit Mistgang in der Mitte geschaffen. Die mächtigen Dachbalken des Kernbaus sind vermutlich aus Eschenholz, wie es auch bei der Dreiständerscheune auf Hof Nr.23 in Schreyahn von 1797 der Fall ist. Die beiden weiteren Wirtschaftsgebäude konnten im Rahmen der Nachqualifizierung bislang nicht näher betrachtet werden. Das massive Stallgebäude mit Futterküche und Backofen gehört mit dem Kernbau der Scheune zur sonstigen erhaltenswerten Bausubstanz. Das in der Substanz schlecht erhaltene Fachwerkgebäude zwischen Haupthaus und Scheune ist in der gewohnten Form mit Drempel ausgebildet, wie es für Pferdeställe üblich war. Dieses zum Dachwerk offene Drempelgeschoss wurde ursprünglich vermutlich wie bei Hof Nr. 4 durch eine Ankerbalkenverzimmerung hergestellt. Auch hier steht eine Bewertung noch aus. Kellmann, 21.12.2022
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes Im Rundling 5 in Güstritz (Wustrow) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829177 | Rundlingsdorf | Rundling Güstritz (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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