Vierständer-Längsdielenhaus
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Güstritz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Güstritz
- Adresse
- Im Rundling 4
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1851
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30886773
- Objekt-Nr.
- 80
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die ehem. Halbhufnerstelle am Rundlingsplatz besteht aus der alten Hofstelle Nr. 4 und dem jüngeren Nebenwohnhaus Nr. 4A innerhalb des Hofwaldes im hinteren, östlichen Teil der Hofstelle. Die gemeinsame Erschließung erfolgt über eine Hofzufahrt an der Südostseite des Haupthauses. Die große Scheune inmitten der Hoffläche war schon bei der letzten Hofbegehung 1978 nicht mehr erhalten. Auf der südlichen und nördlichen Grenze zu den benachbarten Hofstellen Nr. 3 und 5 sind landwirtschaftliche Nebengebäude erhalten, die heute u.a. als Remise genutzt werden. Haupthaus: Der Wirtschaftsgiebel des traditionellen Vierständer-Hallenhauses grenzt unmittelbar an den Dorfplatz. Das langgezogene und gut erhaltene Haupthaus wurde nach dem Dorfbrand 1851 noch im gleichen Jahr als Ersatzneubau an gleicher Stelle errichtet. Bauherren waren laut Inschrift auf dem Torsturz Johann Heinrich Grote und Anna Elisabeth Grote, geborene Schulz. Dem Inhaber wurde die Hofstelle bereits am 11.03.1803 noch im Kindesalter vom Vater vererbt. 1842 lebten laut Wohngebäude und Einwohnerzählung 13 Personen in zwei Wohnhäusern, darunter drei Ehepaare, aber kein Altenteil. Über Georg Heinrich und Ernst Glabbatz ab 1880 gelangte die Hofstelle 1905 an Tischlermeister Johann Heinrich Schulz. Das Haus wurde nach der Inschrift im Torsturz bereits wenige Monate nach dem Brand am 4. November 1851 gerichtet. Die Konstruktion mit Grundriss und Erschließung ist weitgehend aus der Bauzeit ohne jüngere An- und Ausbauten erhalten. Der große Wohnteil mit Pomös, dem traditionellen Zwischengeschoss mit Wirtschafts- und Lagerräumen, einem über First geführtem, besteigbaren Schornstein sowie einer rückwärtigen Eckstube an der Hofzufahrt und dem Wohngiebel ist mit einer Verbretterung im rückwärtigen Giebeldreieck gut erhalten. Das nicht ausgebaute Dachwerk wurde vor 1978 mit großformatigen Zementfaser-Wellplatten eingedeckt, der Wirtschaftsgiebel zum Dorfplatz und die anschließenden Außenwände in Fachwerk mit einem glatten, naturroten Klinker in Zement neu ausgefacht. Das traditionelle Gitterfachwerk mit dem Dielentor und den flankierenden Stalltüren zu den Seitenschiffen ist ebenso erhalten, wie ausgehend von der Hofzufahrt der übliche Seitenzugang zum Haus zur Wirtschaftsdiele. Das Fachwerk wurde im Zuge der Neuausfachung mit einem braunen, kunststoffhaltigen Anstrichsystem überzogen. Die verwitterte Inschrift auf Höhe der Kehlbalkenlage wurde farblich nicht hervorgehoben und im mittleren Teil durch eine Bohle ersetzt. Die Hauptinschrift auf Höhe der Dachbalkenlage blieb über die volle Länge erhalten. Sie nimmt Bezug auf das Brandereignis von Sommer 1851: „Betrübt sahen wir die Flammen wüthen die unser vor´ges Haus verheert, Gott woll in Gnaden nun behüten dies Neie das er uns beschert. O laß Dein Segen uns stets zieren und uns zur Frömmigkeit anführen. Schütz dieses Haus vor Gluth und Brand“. Denkmalbegründung: Das gut erhaltene konstruktive Gefüge des 1851 erbauten Vierständer-Hallenhauses und seine prägende städtebauliche Bedeutung für den Dorfplatz weisen das Gebäude als Einzeldenkmal nach § 3(2) NDSchG und als wichtiger Bestandteil der Gruppe baulicher Anlagen „Rundlingsdorf Güstrow“ nach § 3(3) NDSchG aus. Da die Hofstelle nicht betreten werden konnte, lassen sich nur eingeschränkt Aussagen zu den erhaltenen Wirtschaftsgebäuden der Hofstelle machen. An der Südseite steht ein im Kern älteres Stallgebäude in Fachwerk mit einer altertümlichen Ankerbalkenzimmerung mit 11 Gebinden. Dieses Wirtschaftsgebäude wurde im 20. Jahrhundert zu einer Remise mit Vorschauer erweitert. Das gegenüberliegende Nebengebäude auf der nördlichen Grundstücksgrenze zu Hof Nr. 5 kann vom Dorfplatz nicht eingesehen werden. Zumindest der ältere Kernbau mit Ankerbalkenzimmerung ist zumindest als sonstige, erhaltenswerte Bausubstanz zu beurteilen. Eine abschließende Bewertung steht aus. Bei dem Nebenwohnhaus im Hofwald handelt es sich um einen Neubau ohne eine Vorgängerbebauung an dieser Stelle. Kellmann, 20.12.2022
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes Im Rundling 4 in Güstritz (Wustrow) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829177 | Rundlingsdorf | Rundling Güstritz (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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