Vierständer-Längsdielenhaus
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Güstritz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Güstritz
- Adresse
- Im Rundling 8
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1852
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30886698
- Objekt-Nr.
- 94
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Der markante Rücksprung der Baulinie im westlichen Teil des Dorfplatzes um eine Hauslänge nimmt bei Hof Nr. 8 seinen Anfang. Vermutlich mussten die beiden Halbhufnerstellen im Zuge der Teilung einer Vollhufnerstelle im 16. Jh. zurückgelegt werden, um jeweils links noch eine Zufahrt auf die Hofstelle zu erhalten. Da diese Situation auch schon vor dem Dorfbrand von 1851 bestand, dürfte sich die Grundfläche der Haupthäuser seit dem 16. Jh. kaum verändert haben. Anstelle der älteren Zweiständer mit den sogenannten Kübbungen traten seit dem 17. Jh. die gleichfalls mit Seitenschiffen versehenen Vierständer. Die Hofstelle befand mit einem umfangreichen Gebäudebestand wurde von der Familie „Lipp“ oder „Lippe“ bewirtschaftet. 1827 wurde der Hof von Jürgen Heinrich Lippe auf seinen Sohn Joachim Heinrich Lippe durch Ehevertrag übertragen. In der Flucht der Hofzufahrt westlich des Haupthauses steht frei die große, längs erschlossene Scheune mit Viehstall, seitlich davon auf der östlichen Grundstücksgrenze ein Stallgebäude mit Futterküche. Unmittelbar hinter dem Wohngiebel auf dem Wirtschaftshof hat sich bei der letzten Begehung 1978 der Brunnen mit einer Schwengelpumpe in unmittelbarer Nähe zur Küche befunden. Nach dem Brandkassenbuch von 1864 bis 1911 wurden die Wirtschaftsgebäude 1857 und das Haupthaus 1866 aus der Versicherung genommen und erst bei einem Eigentümerwechsel zum 01.04.1904 zusammen mit der Scheune und zwei Wirtschaftsgebäuden erneut versichert. Nach dem Bestandsplan des Dorfes von 1832 war im Gegensatz zu vielen benachbarten Hofstellen der Hofwald auf Höhe der Scheune bereits zugunsten eines Gartens zurückgedrängt. Auch auf dem Dorfplan von 1874 im Zuge des Preußischen Urkatasters liegt innerhalb des Hofwaldes am rückwärtigen, durch einen Bachlauf markierten Ende des Hofwaldes ein kleines Nebengebäude, dass in Größe und Lage als Flachsdarre zu bezeichnen ist. Die Flachsdarren wurden aufgrund ihrer hohen Brandlast nicht nur abseits in Nähe der Flachsrotten errichtet, sondern auch nicht in den Brandkassenbüchern verzeichnet. Vermutlich konnten sie anders als die Backhäuser grundsätzlich nicht gegen Brand versichert werden. Haupthaus: Das am Dorfplatz stehende Haupthaus wurde nach dem Brand im Sommer 1851 an Ort und Stelle wieder errichtet. Das Richtdatum, der 26. März 1852, ist dem Torsturz zusammen mit den Bauherren „Joachim Heinrich Lippe“ und „Katharine Elisabeth Lippe, geb. Schulz“ zu entnehmen. Im preußischen Urkataster von 1874 ist das Haupthaus nicht verzeichnet. Dies erscheint nicht glaubwürdig, auch wenn grundsätzlich eine Translozierung von den beiden Hofstellen 9 und 10 denkbar erscheint. Der langjährige Eigentümer von Hofstelle Nr. 9 hatte zwar 1866 auch die Hofstelle Nr. 8 erworben, aber das dortige Haupthaus wurde erst 1905 für einen Ersatzneubau abgebrochen oder versetzt. Bei dem jetzigen Haupthaus handelt es sich um einen nur gering verändertes Vierständer-Hallenhaus mit hinterem Wohnteil nach Norden zum Hof. Der lange Wohnteil ließ bereits eine separate Erschließung von Westen zu neben der üblichen Querschließung des Wirtschaftsteils über die große Längsdiele. Der Wohngiebel mit dem typischen Zwischengeschoss ist als Halbwalm ausgebildet und der Schornstein an bauzeitlicher Stelle auf der Grenze zwischen Herdraum und Querdiele über First geführt. Die beiden vorderen Stallbereiche mit den Stalltüren im Wirtschaftsgiebel nach Süden zum Dorfplatz sind trotz Umnutzung erhalten. Das vor 1978 mit großformatigen Zementfaser-Wellplatten neu eingedeckte Dachwerk ist ebenso wie die Längsdiele nicht ausgebaut. Die beiden Inschriften im Südgiebel nehmen Bezug auf das Brandereignis von 1851: „Drum, o weiser Gott, dir sei alles heimgestellet, leite mich nach Deiner Treu wie es Dir gefallet. Geht es hier oft wunderlich“ (Kehlbalkenebene) und „Als wir aus dem Feuer liefen, ach wie traurig waren wir, das Flammenmeer sahn wir hinfließen, der Thränen waren ihrer viel. Ach, wenn wir es betrachten, wie Gott es doch kann machen ! O Gott schütz nun in Gnaden, was wir erbauet haben“. Denkmalbedeutung: Das wenig veränderte Haupthaus von 1852 ist aufgrund seiner bautypologischen Bedeutung als Vierständer-Hallenhaus ein Baudenkmal nach § 3(2) NDSchG. Zugleich ist es auch aufgrund seiner siedlungsgeschichtlichen Bedeutung zusammen mit der Hofstelle ein unverzichtbarer Teil der Rundlingsstruktur des Dorfes Güstritz. Wirtschaftsgiebel und Hofzufahrt bilden die Schmalseite zum Dorfplatz. Zusammen mit der geschlossenen Dachform mit radialer Ausrichtung der Firstlinie, dem rückwärtigen Wohnteil mit Zwischengeschoss und Brunnen sowie dem vorderen Wirtschaftsteil mit der Längsdiele ergibt sich eine hohe städtebauliche Bedeutung nach § 3(3) NDSchG. Scheune mit Stallung: Die vermutlich 1904 nach einem Eigentümerwechsel neu errichtete Scheune folgt dem gängigen Typus eines Dreiständers mit Längsdurchfahrt in Verlängerung der Hofzufahrt. Der freistehende Fachwerkbau mit Stallungen östlich der Längsdiele wurde im Rahmen der letztmaligen Begehung der Hofstelle 1978 aufgrund seiner rundlingstypischen Lage und Form als wesentlicher Teil der Hof- und Dorfstruktur bewertet. Das Bauvolumen liegt wie üblich nur wenig hinter dem des Haupthauses. Denkmalbegründung: Die vermutlich 1904 errichtete Scheune ist aufgrund einer bis heute anhaltenden landwirtschaftlichen Nutzung von hoher Authentizität. Sie wurde als später Vertreter einer ortstypischen Ständerbauweise als Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG ausgewiesen. Nach vielen Verlusten gleichartiger Bauten in zweiter Linie hinter den Haupthäusern haben sich in Güstritz nur wenige, ähnlich gut erhaltene Scheunen erhalten. Die Mischnutzung ist für die Scheunen im Wendland ein besonderes Charakteristikum. Wirtschaftsgebäude: Zur sonstigen, erhaltenswerten Bausubstanz zählt das nur teilweise in Fachwerk errichtete Wirtschaftsgebäude auf der östlichen Grundstücksgrenze zwischen Haupthaus und Scheune. Das Nebengebäude besteht aus zwei Bauteilen mit jeweils einem Stallbereich, der durch eine ehemalige Nutzung als Wagenschauer bzw. Backhaus mit Futterküche ergänzt wird. Kellmann, 10.01.2023
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes Im Rundling 8 in Güstritz (Wustrow) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829177 | Rundlingsdorf | Rundling Güstritz (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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