Vierständer-Längsdielenhaus
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Güstritz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Güstritz
- Adresse
- Im Rundling 1
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1762
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30886656
- Objekt-Nr.
- 96
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die Hofstelle liegt an der Hauptzufahrt von Südosten auf den Rundlingsplatz. Zum Hofplatz gehören zwei weitere Hofstellen, die ab 1837 aufgrund der räumlichen Enge am Dorfplatz im Zuge der Verkoppelung nach Außen verlagert wurden und auch dort eine Randlage einnehmen (siehe Breeser Weg 1). Die Lage und geringe Größe der Hofstelle sind typisch für die nachrangig im späten Mittelalter angesiedelten Kossaterstellen. Sie ist nicht Teil der radialen Dorfstruktur, sondern befindet sich auf ehemaligen Gemeinheitsflächen zwischen den Kohlgärten und dem Dorfplatz. Auf den beiden aufgegebenen Hofplätzen zu Nr. 2 stehen heute lediglich noch stark zerfallene Nebengebäude, u.a. ein ehemaliges Stallgebäude in Fachwerk mit Ankerbalkenzimmerung. Die beiden Wohnhäuser sind nicht erhalten. Haupthaus: Das kleine Vierständer-Hallenhaus ist regionaltypisch mit seinem Wirtschaftsgiebel zur Dorfstraße nach Südwesten ausgerichtet, der Wohnteil rückwärtig nach Nordosten. Die allein lesbare Inschrift im Torsturz mit der Datierung „1762“ benennt als Bauherren Hans Jürgen Schulz und seine Ehefrau Anna Ursula Schulzen. Die übrigen Inschriften auf den beiden vorkragenden Schwellhölzern im Giebel sind stark verwittert. Der Frontgiebel mit einem engmaschigen Gitterfachwerk zeichnet sich durch die dekorative Verwendung einer Vielzahl an Fuß- und Kopfstreben aus. Das Giebeldreieck kragt über einer Stichbalkenlage ohne zusätzliche Knaggen leicht vor. Die Vorkragung auf Höhe der Kehl- und Dachbalkenlage geschieht als Abtreppung innerhalb der konstruktiven Hölzer. Das zweiflügelige Tor wurde ursprünglich wie bei diesem Haustyp üblich durch jeweils Außen an die Eckständer anschließende Stalltüren geprägt. Diese Öffnungen wurden nach Ergänzung der bestehenden Riegelketten zugesetzt, um die Wohnnutzung in die Seitenschiffe des Wirtschaftsteils ausdehnen zu können. Während in den übrigen Gefachen die in Lehmmörtel gesetzte Ziegelausfachung deutlich älter ist, wurden die Türöffnungen mit jüngeren, maschinell produzierten Ziegeln aus der örtlichen Produktion zugesetzt. Füllhölzer und Stichbalken in der Dachbalkenebene liegen in gleicher Ebene, sind also nicht versetzt zueinander angeordnet. Ein in engem Querschnitt gemauerter Schornstein am rückwärtigen Hausende führt unweit westlich der Firstlinie über Dach. Ursprünglich ist von einem Rauchhaus ohne Schornstein und einer Langstroheindeckung auszugehen. Die westliche Dachfläche wurde um 1960 mit großformatigen Zementfaser-Wellplatten eingedeckt, die östliche Dachfläche vermutlich bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit kleinformatigen Zementfaserplatten in Diagonalverlegung. Die Ausfachung der Traufseiten sowie des rückwärtigen Wohngiebels mit roten Ziegelsteinen erfolgte erst im 20. Jahrhundert. Bis auf einen kleinen Erweiterungsanbau um eine Stube an den rückwärtigen Wohngiebel ist das Haus in seiner bauzeitlichen Grundfläche erhalten. Die starken Verformungen im absackenden Torsturz wurden durch einen älteren Bruch im östlichen Torständer ausgelöst, der bereits 1978 vorhanden war. Seit dem hat sich das Schadenbild zunehmend verschlechtert. Eine Innenbegehung des Hauses war nicht möglich. Die historischen Abmessungen der Wirtschaftsdiele und die Dreischiffigkeit sind vermutlich erhalten geblieben. Denkmalbegründung: Das ehemalige Haupthaus einer Kossaterstelle ist aufgrund des hohen Baualters von 1762 aus baugeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen (Seltenheitswert), aufgrund seiner bautypologischen Bedeutung als Vierständer-Hallenhaus, aufgrund der das Straßenbild prägenden Bedeutung des Wirtschaftsgiebels und aufgrund der siedlungsgeschichtlichen Bedeutung mit rundlingstypischer Anordnung der Hofstelle ein Baudenkmal sowohl nach § 3(2) NDSchG ein Einzeldenkmal als auch nach § 3(3) NDSchG innerhalb des Ensembles Rundlingsdorf. Kellmann 13.12.2022
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes Im Rundling 1 in Güstritz (Wustrow) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829177 | Rundlingsdorf | Rundling Güstritz (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Weiterführende Links
- Denkmaltopographie Landkreis Lüchow-Dannenberg: Objekterwähnung
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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