Vierständer-Längsdielenhaus
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Güstritz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Güstritz
- Adresse
- Im Rundling 15
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1804
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30886597
- Objekt-Nr.
- 87
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die Hofstelle, eine ehemalige Halbhufnerstelle, liegt an der nach dem Brand von 1828 angelegten zweiten Zufahrt von Südwesten auf den Rundlingsplatz. Die ursprünglich vom Dorfplatz erschlossene Hofstelle erhielt frühzeitig bereits vor 1828 eine zweite Zufahrt direkt von der Landstraße. Spätestens mit dem Neubau des heutigen Wohnhauses an der Landstraße 1953 verlor das alte Haupthaus seine Funktion und wurde zum Viehstall umgenutzt. Damit war die Erschließung der Hofstelle endgültig umgekehrt. Die Hofübergabe von dem seit spätestens 1795 ansässigen Jochen Hinrich Brohm an seinen gleichnamigen Sohn erfolgte mit dessen Vermählung mit Catharine Marie Busse aus Beesem am 10.10.1815. Nach dem frühen Tod des Hoferbens vermutlich bereits um 1825 verwaltete seine Frau als „Witwe Brohm“ die Hofstelle bis 1864. Nach dem Brandkassenbuch wurde 1825 eines von zwei Nebengebäuden zum Nebenwohnhaus umgebaut und die Versicherungssumme damit deutlich von 50 auf 300 Taler heraufgesetzt. In den Einwohner- und Gebäudeverzeichnissen sind für die Hofstelle ab 1833 zwei Wohnhäuser und ab 1842 gar drei Wohnhäuser oder Nebengebäude mit Wohnnutzung überliefert. Im Brandkassenbuch von 1850-1864: ein Wohnhaus (die übliche Bezeichnung für das Haupthaus), eine Scheune mit Wohnnutzung an der Landesstraße und ein Nebenwohnhaus mit unbekanntem Standort. Altes Haupthaus: Das einstige, im Kern 1804 errichtete Haupthaus ist das älteste Gebäude auf der Hofstelle und zugleich das älteste Vollbauernhaus im Dorf. Gemäß Inschrift sind die Bauherren „Heinnerich Joachim Bröme“ und seine Ehefrau „Elisabeth Margredta Rötern“. Die Schreibweise der Namen weichen je nach Quelle und Schreiber stark voneinander ab. Es handelte sich vermutlich um den bereits ab 1795 im ältesten Brandkassenbuch verzeichneten „Jochen Hinrich Brohm“, wobei „Jochen“ auch für „Joachim“ und „Hinrich“ für „Heinrich“ stehen. Von dem einstigen Haupthaus ist allein der Giebel zum Dorfplatz und vermutlich das komplette, nicht ausgebaute Dachwerk mit beiden Giebeldreiecken sowie dem Zwischenboden über dem einstigen Wohnteil erhalten. Das Haupthaus wurde spätestens ab 1953 als Viehstall genutzt. Die Außenwände an den Traufseiten wurden hierfür bis 1980 massiv in Ziegelbauweise erneuert. Ob die inneren Ständerreihen des einstigen Vierständer-Hallenhauses erhalten sind, konnte bislang nicht überprüft werden. Gemäß Inschrift im Torsturz zum Dorfplatz wurde das Hausgerüst (also der Rohbau) „erhoben den 14ten may ANNO 1804“. Damit einher ging vermutlich das Richtfest. Die beiden Inschriften stammen aus den einschlägigen protestantischen Gesangsbüchern. Auf Höhe der Kehlbalkenebene ist Vers 1 aus Lied 663 entnommen: „was ich nur gutes habe Ist deine milde gabe Du Vater alles Lichts mein Dasein und mein Leben“. Die Hauptinschrift auf Höhe der Dachbalkenlage am Fuß des Giebeldreiecks lautet: „Wer nur auf Gottes Gnade sieht und sucht darin zu stehen Wer sich im Glauben stets bemüht Den Weg mit Lust zu gehen Den Christi wort und leben weist Ein solcher Lebenswandel heißt die Klugheit der gerechten laß alle klugheit…“ Lied 612, Verse 2 und 3 (vgl. Wendland-Archiv ID: 580439). Der dritte Vers ist lediglich begonnen, aber aus Platzgründen nicht beendet. Das engmaschige Gitterfachwerk ohne jede Strebe mit einer historischen Ziegelausfachung ist für 1804 recht modern. Das Dach wurde im Laufe des 20. Jahrhunderts mit leichten Zementfaserplatten in diagonaler Verlegung eingedeckt, was für ein wenig verändertes Dachwerk mit weiten Gebindeabständen spricht. Das Haus hat sich seit der letzten Begehung der Hofstelle 1978 äußerlich nicht verändert. Denkmalbedeutung: Das ehemalige, 1804 als Vierständer-Hallenhaus errichtete Haupthaus der Hofstelle ist allein aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung für den Rundlingsplatz von Güstritz nach § 3(3) NDSchG ein ausgewiesenes Baudenkmal. Die komplette Kubatur des Hauses mit Traufhöhen und Firstlinie, das Dachwerk, das Zwischengeschoss über dem Wohnteil und der gut erhaltene Wirtschaftsgiebel nach Nordosten sind wesentlich für das Verständnis des Rundlingsdorfes. Wohnhaus, Neues Haupthaus: Das an der südlichen Zufahrt gelegene und zur Landstraße ausgerichtete Wohnhaus der Hofstelle wurde gemäß Inschriftenplatte über dem Hauptzugang im Ostgiebel “1953“ durch „August Sannecke“ und „Anni Sannecke geb. Schulze“ errichtet. Der nicht verputzte Klinkerbau wurde eingeschossig mit einem zweigeschossigen Erkervorbau mit Zwerchhaus mittig nach Süden zur Landstraße und naturroten Dachflächen errichtet. Die scheidrechten Stürze über sämtlichen Maueröffnungen sowie die zeittypische Einfriedung bestätigen die inschriftliche Bauzeit. Wie bei den alten Haupthäusern verfügt der Bau über einen von Besuchern genutzten Haupteingang zur Einfahrt im Ostgiebel und einen im Alltag genutzten Nebeneingang zum Hofplatz nach Norden. Das Haus gehört zur sonstigen, erhaltenswerten Bausubstanz. Schweinestall mit Backhaus, Futter- und Waschküche: Auf der nordwestlichen Grundstücksgrenze zu Nr. 14 steht ein vermutlich 1911 errichteter, massiver Ersatzneubau, der im Brandkassenbuch als „Stall mit Backhaus“ verzeichnet ist. Der eingeschossige Ziegelbau wird am westlichen Ende über einen Hauptzugang in das Backhaus erschlossen. Über der Haustür befindet sich eine Inschriftenplatte und im First der Schornstein. Ein Drempelgeschoss diente Lagerzwecken. Die für einen Schweinestall typischen Stalltüren wurden bei der letzten Umnutzung als Kälberstall überwiegend zugesetzt. Das ungegliederte Dach ist mit Zementfaserplatten in Diagonalverlegung eingedeckt. Das gut erhaltene, wenig veränderte Gebäude gehört zur sonstigen, erhaltenswerten Bausubstanz. Scheune: Eine kleiner, quer erschlossene Fachwerkscheune mit Querdurchfahrt steht unweit westlich parallel zur Grundstücksgrenze zu Hof Nr. 14. Das Multifunktionsgebäude wurde als Remise, Holzstall, Scheune und Stall genutzt. Auf der Nordseite und in den Giebeln wurden statt einer Klinkerausfachung Kalksandstein verwendet. Das möglicherweise bereits 1880 errichtete Fachwerkgebäude wurde demnach im 20. Jahrhundert saniert und mehrfach baulich angepasst. Dabei wurden bereits vor 1978 auch die Dachflächen mit Zementfaser-Wellplatten umgedeckt. Vermutlich erst in jüngerer Zeit im späten 20. Jahrhundert wurde eine moderne Remise in Massivbauweise nach Osten als jüngstes Gebäude auf der Hofstelle hinzugefügt. Der Kernbau mit der Fachwerkscheune ist als sonstige erhaltenswerte Bausubstanz zu bewerten. Im Anschluss an das ehemalige Haupthaus entstand entlang der Zufahrt zum Dorfplatz ein moderner Kuhstall mit einer Vorschauer zum Hofplatz, der vermutlich ab Mitte des 20. Jahrhunderts in zeitlicher Nähe zum Wohnhaus entstanden ist. Sämtliche Stallgebäude werden heute nicht mehr für die Viehhaltung genutzt. Kellmann, 07.02.2023
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des ehemaligen Wohn-/Wirtschaftsgebäudes der Hofstelle Nr. 12, heute Im Rundling 15, in Güstritz (Wustrow) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829177 | Rundlingsdorf | Rundling Güstritz (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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