Wohnhaus
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Güstritz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Güstritz
- Adresse
- Im Rundling 9
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1880
- bis
- 1900
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30886519
- Objekt-Nr.
- 93
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die große Hofstelle erstreckt sich über die Fläche von zwei historischen Halbhufnerstellen. Nur aus diesem Grund ist die enge Folge von Haupthaus und Hofzufahrt zwischen Nr. 9 und 11 unterbrochen. Der ehem. Bauplatz des Haupthauses von Nr. 10 (ehem. Nr. 17) liegt seit Jahrzehnten wüst. Auf der historischen Ansicht des Dorfplatzes aus dem Bauernalbum von 1865/66 sind die baugleichen Haupthäuser der beiden Höfe im Zentrum gut zu erkennen. Erst nach dem letzten Eigentümerwechsel 1936 wurde die unmittelbar benachbarte Hofstelle mit der alten Nr. 17 erworben und der übliche Gebäudebestand abgebrochen. Auch die historische Postkarten des Dorfes (wie Wendland-Archiv, Nr. 29380) zeigen anstelle des heutigen, villenartigen Wohnhauses und der benachbarten Freifläche noch zwei stattliche, nach dem Dorfbrand von 1851 errichtete Haupthäuser in der üblichen Form als Vierständer-Hallenhäuser. Nachdem Adolf Büsch die Hofstelle Nr. 9 (ehem. Nr.18) um 1901 erworben hatte, kam es in den Folgejahren bis 1908 zu einem kompletten Neubau aller Baulichkeiten im Sinne eines Vierseithofes. Das Wohnhaus rückte nunmehr mit einem kleinen Vorgarten an den Dorfplatz. Wie schon der Vorgängerbau blieb es bei einer Grenzbebauung zu Nr. 8. Die Zufahrt zur Hofstelle verblieb an der Westseite. Um einen gepflasterten Hofplatz stehen als Seitenflügel zum Wohnhaus auf der Grundstücksgrenze nach Osten eine langgestreckte Stallscheune, nach Norden quer ebenfalls eine zweigeschossige Stallscheune und auf der Westseite eine Scheune mit jüngeren Vorschauern. Der Hofplatz erstreckt sich entsprechend der radialen Struktur der Hofstelle trapezartig in die Tiefe. Der Neubau der Hofstelle entstand also zu einem Zeitpunkt als die nach Südwesten anschließende, ehemalige Halbhufnerstelle, 1901 von Friedrich Mertens erworben, noch eigenständig bewirtschaftet wurde. Haupthaus: Das große, quer erschlossene Wohnhaus entstand nach Abbruch des Vorgängerbaus, der zum 17.04.1905 im dem Brandkassenbuch gelöscht wurde. Am 24.01.1906 erscheint der Eintrag des heutigen Gebäudes mit der hohen Versicherungssumme von 21.000,-Mark zum Neubauwert. Der villenartige Massivbau mit zwei Vollgeschossen und einem in Schiefer eingedecktem Walmdach bricht vollends mit der lokalen, ländlichen Bautradition. Aufgrund des später angebauten Seitenflügels mit den Stallungen für Pferde blieb die funktionale Einheit im Sinne eines Wohn-Stall-Hauses gewahrt. Lediglich das Wohnen orientierte sich urbaner Bautradition folgend zum Dorfplatz. Allerdings verblieben die wichtigsten, alltäglich genutzten Wohnräume wie Küche und Leutestube weiterhin an der Rückseite zum Hof. Die Südostfassade mit den repräsentativen Wohnräumen ist als Schaufassade überaus dekorativ ausgebildet. Über eine Außentreppe aus rotem Sollingsandstein wird zum Hochparterre eine offene Loggia mit dem Hauptzugang zum Wohnhaus erschlossen, die einen kleinen Balkon zum Obergeschoss trägt. Links davon erhebt sich asymmetrisch ein zweigeschossiger Seitenrisalit mit dekorativem und abgestuftem Blendgiebel mit Fialen. Die Mauerflächen aus einem kräftig roten Vormauerstein werden durch braun und grün glasierte Formziegel in dekorativer Anordnung z.B. als Vierpass-Blendmaßwerk in den Brüstungszonen der Fenster belebt. Die segment- und korbbogenförmigen geschlossenen Fensteröffnungen sind mit zeittypischen Galgenfenstern mit Bleiverglasung im Oberlicht versehen. Ein mit Blendbögen über stilisierten Blüten ausgeformtes, kräftiges Gesimsband schließt den Baukörper zum Dach hin ab. Der verwendete, sehr dünne, verm. englische Schiefer wurde in einer dekorativen Einfachdeckung mit sechseckiger Wabenform verlegt. Auf historischen Ansichtskarten von 1910 und 1916 (siehe Wendland-Archiv Nr. 31399 und 24592) ist ein heute nicht mehr erhaltenes, filigranes Ecktürmchen mit Zwiebelhaube an der östlichen Gebäudeecke abgebildet. Denkmalbewertung: Das historistische Haupthaus von 1904, ein neugotisch ausgeformtes Wohnhaus mit wenigen, stilistischen Anklängen an den Jugendstil, versucht eine vorstädtische Baukultur auf das Dorf zu übertragen. Der Bauherr hat sich damit bewusst von den erst 50 Jahre alten Bauernhäusern im Dorf abgehoben. Das Wohnhaus wurde ohne den geringfügig jüngeren Seitenflügel mit Stall- und Lagernutzung als Baudenkmal nach § 3(2) NDSchG aufgrund seiner bauhistorischen Bedeutung ausgewiesen. In vielen Dörfern der Region sind in den Folgejahren ähnliche Bauten in jeweils zeitlich angepassten Formen entstanden. Dabei blieb es jedoch immer um Einzelbauten, die innerhalb des Dorfes keine Nachahmer fanden. Zusätzlich ist aufgrund ihrer siedlungsgeschichtlichen Bedeutung für die Rundlingsform die komplette Hofstelle mit Hofplatz, Hofwald und Hofwiesen nach § 3(3) NDSchG ausgewiesen. Das den Bauplatz des alten Haupthauses einnehmende Wohnhaus bildet mit der radialen Grundstückstruktur der beiden Halbhufnerstellen und der Hofzufahrt vom Dorfplatz eine gestalterische Einheit von städtebaulicher Bedeutung. Ebenso wie das Haupthaus am Dorfplatz bricht auch die rückwärtige Hofbebauung mit der traditionellen Baukultur des Rundlingsdorfes. Da die Hofstelle letztmalig 1978 betreten werden konnte, ist die rückwärtige Bebauung ebenso wie die baufeste Ausstattung des Wohnhauses nicht abschließend zu beurteilen. Die Wirtschaftsgebäude entstanden zwischen 1901 und 1908 parallel zum Wohnhaus. Zumindest bei den beiden Viehställen handelt es sich um eine sonstige, erhaltenswerte Bausubstanz. Für die Rundlingsstruktur des Dorfes spielen die Stallungen keine nennenswerte Rolle. Die Scheune in der Flucht der Hofzufahrt mit Längsdurchfahrt überbaut bereits die einstige Grundstücksgrenze zu Nr. 10 und dürfte damit ein weiterer Grund sein, warum die beiden Hofstellen zusammengelegt wurden. Die rückwärtigen Anbauten und das jüngere Stallgebäude im einstigen Garten vor dem schon 1832 kleinen Hofwald sind ohne baukulturelle Bedeutung. Kellmann, 10.01.2023
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohnhauses Im Rundling 9 in Güstritz (Wustrow) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829177 | Rundlingsdorf | Rundling Güstritz (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Weiterführende Links
- Denkmaltopographie Landkreis Lüchow-Dannenberg: Objekterwähnung
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb