Künstlerhof Schreyahn
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Lensian
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schreyahn
- Adresse
- Rundling 19
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1804
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30886144
- Objekt-Nr.
- 136
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die in ihren historischen Abmessungen erhaltene Hofstelle beherbergt seit 1979 die Niedersächsische Stipendiatenstätte Künstlerhof Schreyahn. Die ehem. Halbhufnerstelle stand bis zur Ablösung unter der Grundherrschaft der Familie von dem Busche und Hardenberg aus Woltersdorf. Aus diesem Grund wird sie in den Brandkassenbüchern der Ämter Lüchow und Wustrow (bis 1832) nicht aufgeführt. Erst im gemeinsamen Brandkassenbuch (1848-1862) ist die Hofstelle unter der Ass. Nr. 9 verzeichnet, 1848 unter dem Halbhufner „Joh. Hr. Schulz“. Johann Heinrich Schulz hatte den Hof am 3. November 1818 durch Ehestiftung vom Vater erhalten. Sein Vater, Joachim Christian Schultze, ist auf dem Torsturz als Bauherr des Haupthauses von 1804 bezeugt. Auf der Verkoppelungskarte von 1831/32 ist der Hof unter dem Namen von Johann Heinrich Schulz unter „H“ bzw. „23“ gelistet, ebenso wie die Kossaterstelle Nr. 11 unter „Q“ bzw. „30“. Vermutlich 1852 wurde der Hof von seinem Schwiegersohn aus Güstritz, „Hr. Chr. Kleiske“ (Heinrich Christoph Kleiske), durch Ehevertrag mit Anna Maria Schulz übernommen. Im Brandkassenbuch 1848-62 sind auf der Hofstelle neben dem Haupthaus eine Scheune, drei Ställe und ein Backhaus gelistet. Letzteres wurde 1852 gestrichen. Vermutlich wurde der Backofen in einen Anbau an das Haupthaus verlegt. Dies wäre auch als Baudatum für einen über Dach geführten Schornstein zu werten. Im Brandkassenbuch (1880-1922) ist unter Ass. Nr. 9 „Joh. Chr. Kleiske“ (Johann Christoph Kleiske) verzeichnet. Zu diesem Zeitpunkt war auch die Scheune ersatzlos gestrichen. Neben dem Haupthaus wurden lediglich noch drei Stallgebäude geführt. Zum Zeitpunkt der erstmaligen, flächendeckenden Erfassung 1978 standen auf der Hofstelle allein das heutige Haupthaus auf der Grundstücksgrenze zu Nr. 21 sowie die zweigeschossige Stallscheune in Fachwerk auf der Grundstücksgrenze zu Nr. 18. Die ungenutzten Gebäude wurden in Trägerschaft durch die Samtgemeinde Lüchow 1979 angekauft, das Haupthaus 1979-81 und die Stallscheune 1983 saniert und umgenutzt. Bei dem in dritter Reihe stehenden Doppelhaus mit zwei Atelier-Wohnungen für Stipendiaten handelt es sich um einen Ergänzungs-Neubau von 1992. Haupthaus: Das Vierständer-Hallenhaus besteht aus 12 Gebinden. Am rückwärtigen Wohngiebel schließt auf der Grundstücksgrenze ein Seitenflügel in Fachwerk an, der nach 1852 den Backofen und die Futterküche aufnahm. Die Umnutzung als Hauptgebäude der Stipendiatenstätte hat zu einem tiefgreifenden Ausbau bis in den Dachraum mit Büro, Archiv, Bibliothek, Stuhllager, Küche, Gästezimmern und einem Veranstaltungssaal in der einstigen Längsdiele geführt. Im Zentrum des Hauses befindet sich zwischen dem 1. und 9. Gebinde die 14,68 m lange und allein noch im 7. bis 9. Gebinde 6,93 m breite Längsdiele, die 1979-81 zwischen dem 1. und 6. bzw. 7. Gebinde auf 5,40 m verschmälert wurde. Hierzu wurden dort mit Einrücken der Ständer die Kopfbänder entfernt. Ursprünglich waren die Seitenschiffe mit ca. 2,15 m (Westseite) bzw. 1,9 m (Ostseite) deutlich schmaler. An der südlichen Schmalseite steht ein offener Kamin in Anlehnung an die alten Schwibbogenherde, wie er auch in der Bauzeit 1804 sicher vorhanden gewesen war. Die Belichtung erfolgt über das vollflächig verglaste Dielentor. Der Wohnteil vom 9. bis 12. Gebinde hatte deutlich vor dem Zeitpunkt der Umnutzung bereits um 1960 eine massive Erneuerung der Außenwände im Erdgeschoss erfahren. Dieser Eingriff wurde frei in Fachwerk zurückgebaut. Dabei wurde darauf verzichtet, den schlecht nutzbaren Pomös mit dem einstigen Zwischenboden wiederherzustellen. Die einstige, zweiseitig belichtete Eckstube wurde zur Küche umgenutzt. Ab dem Inschriftenbalken ist das Fachwerkgefüge des rückwärtigen Wohngiebels weitgehend wieder bauzeitlich erhalten, ebenso wie die Scherwand zwischen Wohn- und Wirtschaftsteil. Inschriften Wohngiebel nach Süden Die Inschrift bildet eindeutig die Fortsetzung des Beginns an der westlichen Längsseite zwischen dem 9. und 12. Gebinde über den einstigen Stubenfenstern, bevor diese Wand um 1960 massiv erneuert wurde. Es handelt sich um Auszüge aus den ersten drei Strophen des bekannten Liedes von Christian Fürchtegott Gellert (1715-1769): „Auf Gott und nicht auf meinen Rat“. Der verschwundene Teil mit dem Beginn der ersten Strophe lautete: „Auf Gott und nicht auf meinen Rat will ich mein Glück stets bauen, und dem, der mich erschaffen hat, mit ganzer Seele trauen. Er, der die…“ Vorhandene Fortsetzung nach Süden: „Welt almächtig hält, wird mich in meinen Tagen als Gott und Vater tragen. Du sahest Gott von Ewigkeit, wieviel mir nützen würde. Bestimtest meine Lebenszeit, mein Glück und meine Bürde. Du sorgst für mich stets väterlich. Nicht, was ich mich ersehe. Sein Wille, Herr, geschehe.“ Wirtschaftsgiebel nach Norden Der Wirtschaftsgiebel mit der für 1804 üblichen Gliederung mit zweifach vorkragendem Giebel, kleinteiligem Gitterfachwerk, jeweils einer Stalltür zu den Seitenschiffen und dem Dielentor zu befahrbaren Mittelschiff, trägt Inschriften aus zwei protestantischen Kirchenliedern des Lüneburgischen Gesangbuches. Auf der oberen Kehlbalkenebene stehen die Lied- und Versnummer am Ende der Zeile. Der Hauptspruch auf der Dachbalkenebene setzt sich zusammen aus jeweils einem Vers der Lieder 1015 und 276. Es handelt sich um die Lieder eines „Ackermanns“, ohne Bezug aus besonderem Anlass wie Krieg, Dürre, Feuer oder Seuche. Das Haus dürfte demnach als Ersatzneubau entstanden sein. Kehlbalkenebene: „Ach Gott verlaß mich nicht Ich bleibe Dir ergeben Hilf mir o großer Gott Recht glauben Christlich leben und selig scheiden ab 276 v 5“ Dachbalkenebene: „Ach segne mich mein Gott und alles was ich habe. Denn alles dieses ist ja Deine gute Gabe gesegnet sei mein Frucht gesegnet sei mein Vieh segnet Haus und Hoff vor dir so spät als früh: Ach Gott verlaß mich nicht gib mir die gnaden Hände ach führe mich dein Kind“ Torsturz: „Joachim Christian Schultze Greta Dorothea Menten den 18ten May Anno 1804“. Denkmalbewertung: Innerhalb des Rundlings beschränkt sich die Bedeutung des traditionellen Vierständer-Hallenhauses auf die siedlungstypologische Bedeutung als Haupthaus einer Halbhufnerstelle und auf die den Dorfplatz prägende städtebauliche Bedeutung nach § 3(3) NDSchG. Die baugeschichtliche und bautypologische Bedeutung ist durch die Eingriffe in die Struktur des Hauses (Dachausbau, freie Rekonstruktion des Wohnteils und Verkleinerung der Längsdiele) eingeschränkt. Der Erweiterungsanbau nach Süden aus der Mitte des 19. Jahrhunderts mit dem ehemaligen Backofen ist für die Denkmalbedeutung unwesentlich, bildet aber als ehemaliges Backhaus eine baugeschichtliche und nutzungsbedingte Einheit mit dem Haupthaus. Stallscheune: Die zweigeschossige, 1983 zum Wohnhaus umgenutzte Stallscheune in Fachwerk entstand um 1880. Auf dem preußischen Urkataster von 1874 ist sie noch nicht dargestellt. Die ehemalige Stallscheune gehört zur sonstigen, besonders erhaltenswerten Bausubstanz. Doppelhaus: Das frei im Stile einer Vierständer-Längsdurchfahrtsscheune errichtete Doppelhaus von 1992 mit einer zumindest Außen angedeuteten Mittellängsdurchfahrt bildet den Versuch, einen Neubau in das historische Hofensemble einzufügen. Standort und Dachneigung entsprechen nicht dem historischen Vorgängerbau. Auf der Verkoppelungskarte von 1831/32 ist die Scheune noch an dem dafür typischen Standort in direkter Verlängerung der Hofzufahrt vom Dorfplatz dargestellt. Der Neubau wird aufgrund seiner historisierenden Bauart in Fachwerk mit Satteldach und naturroter Ziegeleindeckung nicht als Störfaktor wahrgenommen. Südlich des Doppelhauses schließen rundlingstypisch der heute überalterte Hofwald und die offenen Hofwiesen an. Kellmann, 05.04.2022
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes Rundling 19 in Schreyahn (Wustrow) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829228 | Rundlingsdorf | Rundling Schreyahn (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Weiterführende Links
- Denkmaltopographie Landkreis Lüchow-Dannenberg: Fotografie
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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