Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Lensian
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schreyahn
- Adresse
- Rundling 23
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1841
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30886123
- Objekt-Nr.
- 130
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die Hofstelle, eine ehemalige Halbhufnerstelle, erscheint im Brandkassenbuch des Amtes Lüchow von 1795-1833 unter der alten, bei Zusammenlegung der Ämter Wustrow und Lüchow abgelegten Ass. Nr. 3. Demnach war 1795 zunächst „Johann Joachim Behtje“ der Inhaber. Die Bauinschrift der Scheune von 1797 nennt bereits „Johann Joachim Gercke“ als Bauherrn und Inhaber der Hofstelle. Diese Angaben sind ebenso wie die Schreibweise abweichend vom Kontributionskataster von 1827. Demnach folgte „Johann Joachim Bäthke“ auf „Friedrich Gerke“. Auf der Verkoppelungskarte von 1831/32 erscheint der Hof unter „d“/“19“ mit dem neuen Inhaber: August Heinrich Dicke. In Bleistift erfolgte ein handschriftlicher Nachtrag: Joach. Christoph Casteinecke“. Zu diesem Zeitpunkt stand das Haupthaus unmittelbar am Dorfplatz südlich der heutigen Hofzufahrt auf der Grenze zu Nr. 22. Neben zwei Stallgebäuden ist auch die Scheune verzeichnet, Letztere an ihrem heutigen Standort. Unmittelbar an der Straße nach Nauden am hinter Saum des Hofwaldes stand ein kleines Gebäude in Größe einer Flachsdarre bzw. Backhauses. Der Name Casteinecke wird äußerst Variantenreich in den Quellen ders 19. Jhs. geschrieben. Noch in der Einwohnerzählung von 1833 ist August Heinrich Dicke der bereits gealterte Inhaber der Hofstelle, die er zusammen mit drei Kindern und Ehefrau bewohnt. Wann er die Hofstelle von „Johann Joachim Geerke“ übernahm, wird aus dem Brandkassenbuch nicht deutlich. 1806, 1815 und 1822 beim Bau des Backhauses wurde die Versicherungssumme heraufgesetzt. Vermutlich bereits 1806 muss die Hofübergabe an August Heinrich Dicke erfolgt sein. Denn sein ältestes Kind, die Tochter, war bei der Einwohnerzählung von 1833 im heiratsfähigen Alter. Sie erhält die Hofstelle als Mitgift bei ihrer Eheschließung mit „Jochen Christoph Casteinecke“ (Jochen = Joachim). Laut Hypothekenbuch 1808-1888 erhielt er den Hof Nr. 5 „durch Erheiratung von Catharina Elisabeth Dicke mit Ehestiftung vom 11. October 1834“. Nach dem Einwohnerverzeichnis von 1842 wohnten auf der Hofstelle 7 Personen, das Ehepaar Casteinecke, drei Kinder und die beiden jüngeren Geschwister der Ehefrau, aber kein Altenteil. Im Brandkassenbuch 1848-62 erscheint unter Ass. Nr. 5 die Halbhufnerstelle von Joachim Christoph Casteinecke. Der Namen wurde zunächst falsch geschrieben als „Karsteinke“, aber nachträglich korrigiert. Das neue Haupthaus von 1841 mit der falsch übertragenen Inschrift der Bauherren: „Joachim Christoph Kerstehnke Catharina Elisabeth Kerstehnke, geborne Dick“ ist mit 1450 Talern entsprechend hoch versichert. Die Versicherungssumme gibt wohl auch den Neubauwert an. Das Haus wurde wohl auch aus Brandschutzgründen deutlich vom Dorfplatz auf die geräumige Hofstelle zurückgelegt, um der Enge am Dorfplatz zu begegnen. Zusätzlich sind die Scheune von 1797, ein Stallgebäude, ein Holzschuppen und bis 1852 ein Backhaus versichert. Das preußische Urkataster von 1874 zeigt weiterhin diesen Stand, wobei das Backhaus an der Naudener Straße nicht abgebrochen sondern vermutlich als Flachsdarre weiter genutzt wurde. Das Stallgebäude steht an heutiger Stelle, allerdings deutlich kürzer wie bei Nr. 21 giebelständig direkt am Dorfplatz. Spätestens 1875 heiratete (laut Höferolle 1875-1912) die Hoferbin, Anna Elisabeth „Kasteinecke“, den neuen Inhaber, Johann Heinrich Nieper. Im Brandkassenbuch von 1880-1922, das nur Änderungseinträge enthält, steht unter Ass. Nr. 5 ab 22.06.1911: Karl Schulze. Zu diesem Zeitpunkt bestand die Hofstelle aus dem Haupthaus, der Scheune, einem Stall mit Backhaus, einem Holzstall und einer „Flachsbraak“ (Flachsdarre mit Brechraum). Haupthaus: Das Vierständer-Hallenhaus auf einer Grundfläche von 11,88 m x 21,08 m besteht aus 13 Gebinden, der vordere Wirtschaftsteil vom 1. bis 9. Gebinde und der rückwärtige Wohnteil vom 9. bis 13. Gebinde. Der Wohnteil entspricht einer im Niederen Drawehn um 1840 eingeführten Neuerung mit einer großen und kleinen Stube, wobei Letztere in Verbindung mit einer Schlafkammer an der Nordecke des Hauses entstand. Die große Stube liegt an der Westecke zum ehemaligen Hofplatz orientiert. Zwischen der kleinen Stube mit Kammer und der großen Längsdiele im Wirtschaftsteil liegt die Küche des Hauses. Die ehemalige Rauchglocke in Verbindung mit einem besteigbaren Schornstein schon zur Bauzeit 1841 wurde durch einen erdlastigen, gemauerten Schornstein (um 1900) ersetzt. Der Rauchmantelträger und die Anschlusspunkte der Rauchhaube zur Räucherkammer über der kleinen Stube sind noch gut im Zwischenboden erkennbar. An die Küche schlossen im Seitenflügel nach Nordwesten der Halbkeller und der Kellerboden mit der Räucherkammer an. Der Hauptzugang zum Haus lag auf der Seite der Eckstube an der südöstlichen Traufseite mit einem Stichflur auf die Längsdiele. Diese Ausrichtung wurde zugunsten der Umkehrung auf die Nordwestseite des Hauses um 1900 verändert. Mit dem Neubau und der Erweiterung der Stallungen und dem Seitenzugang auf die Hofstelle von der Dorfzufahrt wurde der Haupteingang an die nordwestliche Traufseite verlegt. Das südöstliche Seitenschiff im Wirtschaftsteil wurde um 1920 zu Wohnzwecken ausgebaut. Hierzu musste die innere Dielenwand leicht eingerückt werden. Ähnliches geschah auch auf der Nordwestseite um die Stallungen im Seitenschiff zu vergrößern. Die große Längsdiele hat mit 14,88 m zwar noch ihre bauzeitliche Länge, ist aber seit den Umbauten im frühen 20. Jh. deutlich schmaler. Das nicht ausgebaute Dachwerk ist weitgehend im bauzeitlichen Zustand erhalten. Beim Wechsel von einer leichten Weichdeckung mit Roggenlangstroh auf eine schwere Hartdeckung mit Doppelmulden-Dachsteinen mit Falz wurde jeweils zum Wohn- und zum Wirtschaftsteil ein doppelt stehender Stuhl als Verstärkung eingebracht. Die Ausmauerung zumindest des Wirtschaftsgiebels dürfte bereits bauzeitlich erfolgt sein. Da die verbaute Gefachausmauerung aus besonders weich gebrannten Ziegeln besteht, ist möglicherweise davon auszugehen, dass bauzeitlich bereits sämtliche Außengefache mit Ziegeln ausgemauert wurden. Das Giebeldreieck des Wohngiebels nach Nordosten ist vermutlich noch mit der bauzeitlichen Verbretterung versehen. Das Sparfachwerk war vermutlich nie ausgefacht. Es zeigt deutliche Spuren der Wiederverwendung eines alten Wirtschaftsgiebels mit einer ehemals kleinteiligen Gitterstruktur. Möglicherweise sind die Ständer dem Giebeldreieck des Vorgängerbaus entnommen. Inschriften Haupthaus: Wirtschaftsgiebel (Südgiebel): Kehlbalkenebene: „Du wollst uns großer Gott mit deinem Schutz erfreun im Glück und in der Noth mit uns im Hause sein u.s.w.“ Dachbalkenebene: „Dich ruf ich an verlaßs mich nicht, Du weißt ja wohl, was mir gebricht: doch schreib ich, Vater ! Dir nicht für, was Du mir geben willst, gieb mir. Versüße mir den sauren Schweiß und hilf daß ich mit allem Fleiß das thue w.m.A.i.“ (was meines Amtes ist) Torsturz: „Joachim Christoph Kerstehnke - Catharina Elisabeth Kerstehnke geborne Dick - Den 14ten May - Anno - 1841“ Wohnteil nordwestliche Traufseite, Schwelle zum Zwischenboden: „Mit beten geh ich an mein Werk, gieb Kraft und Stärk. Ich streck die Hand mit Freuden aus. Kom Du mit Segen in mein Haus“ Wohnteil südöstliche Traufeseite, Schwelle zum Zwischenboden: „Ich bet dich Vater freudig an, und warte, wie ein Ackermann auf reiche Frucht und Erde. Amen“ (Texte aus dem Lüneburgischen Gesangbuch, Lied Nr. 279, Verse 6, 8 und 7, nach Wendland-Archiv: 581284) Denkmalbewertung: Das große Vierständer-Hallenhaus von 1841 (i) ist aufgrund seiner bautypologischen Bedeutung ein Baudenkmal nach § 3(2) NDSchG. Die Umbaumaßnahmen im späten 19. und frühen 20. Jh. sind Teil der denkmalrelevanten Baugeschichte. Aus diesem Grund wurde bei der letzten Sanierung nicht auf die Wiederherstellung der Weich- sondern auf die erste nachweisbare Hartdeckung zurückgegriffen. Zusätzlich ist das Haupthaus aufgrund seiner siedlungsgeschichtlichen Bedeutung für den Hof und den Rundling und seiner städtebaulich prägenden Bedeutung für den Dorfplatz ein Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG. Scheune: Die 14,6 m lange und 9,2 m breite Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune von 1797 (i) steht am westlichen Rand des Hofwaldes der Hofstelle unweit der Grenze zu Hofstelle Nr. 22 in Ost-West-Ausrichtung des Firstes. Die zweischiffige Scheune mit der Längsdurchfahrt an der Nordseite besteht aus nur sieben Gebinden mit entsprechend weiten Gebindeabständen von 2,5 m. Das schlichte Kehlbalkendachwerk wurde bislang nicht verstärkt, da auf die Strohdeckung um 1960 eine vergleichbar leichte Eindeckung mit großformatigen Zementfaser-Wellplatten erfolgte. Bemerkens ist die reiche Ausstattung der Scheune mit Inschriften im West- und Ostgiebel. Im Westgiebel zur Hofstelle war ursprünglich zum südlichen Seitenschiff auch eine Wagenremise mit der inschriftlichen Datierung im Sturz eingebaut, die in mehreren Umbauphasen zunächst höher gelegt, dann geschlossen und zuletzt wieder geöffnet wurde. Der höher gelegte Torsturz der Remise ist auf einer historischen Aufnahme um 1900 zu erkennen mit der inschriftlichen Datierung „Den 11ten April Anno 1797“. Die Bauherreninschrift auf dem Torsturz der Längsdurchfahrt ist identisch zur heute noch vorhandenen Inschrift auf dem Torsturz im Ostgiebel: „Johann Joachim Gercke Maria Dorothe Schultzen“. Diese völlig ungewöhnliche Form der Nennung mit unterschiedlichen Familiennamen deutet darauf hin, dass es sich nicht um Ehepartner gehandelt haben könnte. Die Inschriften auf der Kehlbalkenebene und nach Westen auch auf der Dachbalkenebene sind entweder schlecht lesbar (Ostgiebel) oder durch Zementfaser-Wellplatten überdeckt. Es handelt sich um einen bekannten Liedtext von Christian Fürchtegott Gellert (1715-1769). Auch an der Westseite wurde der erste Vers eines bekannten protestantischen Kirchenliedes gewählt: In Gottes Namen fang ich an. Beide Verse passten nicht vollständig auf den zur Verfügung stehenden Platz. Deshalb wurde nicht abgekürzt und auch kein usw. eingefügt sondern mit im Satz abgebrochen. Die Lieder waren so bekannt, dass ohnehin jeder den Abschluss kannte. Ostgiebel Dachbalkenebene: „Auf Gott und nicht auf meinem Rath will ich mein Glücke bauen und dem, der mich erschaffen hat Mit ganzer Seele trauen. Er, der Die Welt allmächtig hält, wird mich in meinen“ Tagen als Gott und Vater tragen. Westgiebel Dachbalkenebene: „In Gottes Namen fang ich an, was mir zu thun gebühret, mit Gott wird alles wohl getan und glücklich ausgeführet. Was man in Gottes Namen thut, ist allenthalben recht und“ gut und kann uns auch gedeihen. Während sich die südliche Traufseite und der Ostgiebel zusammen mit der Ausfachung durch eine Lehmstakung und kleinen Klappläden weitgehend im bauzeitlichen Zustand befindet, wurden die nördliche Traufseite und der Westgiebel um 1960 in Kalksandstein neu ausgefacht bzw. das Giebeldreieck mit Zementfaserplatten behängt. Die Scheune ist zweifach verriegelt. Dies galt auch für die einst durchgängig vorhandene Mittellängswand zwischen den beiden Schiffen. Allerdings waren die oberen Gefache zwischen dem 2. und 4. Gebinde offen, was auf eine Nutzung als Schafstall hindeutet. Die Querschnitte aller Hölzer sind ungewöhnlich stark bemessen, allerdings wurden auch viele Krummhölzer verwendet. Dabei handelt es sich weder um nadelholz noch um Eiche sondern um ein anderes Laubholz, vermutlich Esche. Die Grundkonstruktion wird ergänzt durch viele zweitverwendete Hölzer, teilweise mit Inschriften. Am östlichen Ende des Seitenschiffs befindet sich eine sogenannte Kaffkammer. „Kaff“ ist ein anders Wort für die „Spreu“. In dieser Kammer wurde nach dem Dreschen des Korns auf der Längsdiele die abgefallenen Spelzen, Hülsen, Grannen und Samenhüllen, also die Spreu, gesammelt. Sie diente mit einem geringen Kornanteil als begehrtes Raufutter für das Vieh. Denkmalbedeutung: Die gut erhaltene Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune von 1797 ist aus bautypologischen und siedlungstypologischen Gründen ein Baudenkmal nach § 3(2) und § 3(3) NDSchG. Sie gehört zum äußeren Kreis der giebelständig zum Rundlingsplatz ausgerichteten, rückwärtigen Scheunen. Sie steht wie sieben weitere erhaltene Scheunen in Schreyahn unmittelbar am äußeren Ende des Hofplatzes am Saum zum Hofwald. Diese Scheunen sind daher von hoher Relevanz für die Rundlingsstruktur. Stallscheune: Unmittelbar auf der Grenze zur Nordöstlichen Dorfzufahrt steht das langestreckte, multifunktionale Stallgebäude. Es geht zurück auf ein kleineres Stallgebäude firstparallel zum einstigen Haupthaus an der Hofzufahrt vom Dorfplatz wie heute noch bei Hof Nr. 21. Der 35,10 m lange und 4,96 m tiefe Fachwerkbau ist mit einem Drempelgeschoss für die Heu- und Kornlagerung versehen, das über zwei Ladeerker vom Hofplatz aus erschlossen wird. Das Gebäude reiht vielfältige Funktionen aneinander, von Südwesten nach Nordosten: Kutschenremise, Pferdestall, Schweinestall, Backhaus mit Futterküche, Halbkeller und Backofen. Die Stallscheune ist um 1900 entstanden. Die bauzeitliche Eindeckung mit einem Doppelmuldenfalzdachstein in Zement wurde bei der jüngsten Grundsanierung erneuert. Vielfach wurden in Zweitverwendung Hölzer der Vorgängerbebauung verbaut. Denkmalbedeutung: Das Stallgebäude ist aufgrund seiner bautypologischen Bedeutung mit der Verknüpfung diverser landwirtschaftlicher Funktionen in einem Gebäude zeittypisch für das späte 19. und frühen 20. Jh., als die Vieh- und Stallhaltung auch im Wendland deutlich ausgeweitet wurde. Es handelt sich aufgrund des dominierenden Zeitschnittes der Hofstelle (um 1900) um ein Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG. Wirtschaftsgebäude mit Fachwerkzaun und Milchbank: Das kleine Wirtschaftsgebäude aus Fachwerk mit Satteldach und naturroter Hohlpfanneneindeckung wurde mit sekundär verbauten Hölzern nach 1874 an diese Stelle gesetzt. Aufgrund der Nähe zur Küche und den Öffnungen zum Hofplatz handelt es sich vermutlich um eine ehemalige Holzremise. Möglicherweise wurde sie bereits auf dem Grundstück mehrfach umgesetzt oder diente zeitweise als Flachdarre. Zusammen mit dem kleinen Wirtschaftsgebäude wurde die Lücke zum Stallgebäude mit einem ortsüblichen Fachwerkzaun geschlossen. Der ungewöhnlich dekorative und hohe Fachwerkzaun mit Milchbank schließt den Hofplatz nach Nordwesten zur stark frequentierten Dorfzufahrt zwischen Holzremise und Stallgebäude ab. Derartige Zäune wie auch bei Hof Nr. 18 noch vorhanden, hat es ursprünglich in großer Verbreitung in den Dörfern und Städten seit dem Mittelalter bis weit in das 19. Jahrhundert gegeben. Wirtschaftsgebäude und Zaun bilden aufgrund ihrer bau- und siedlungstypologischen Bedeutung ein Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG. Quellen: Fotodokumentation NDK Ersterfassung 1978, Film 78-763/34-40; Bauhistorische Untersuchung mit Bauaufmaß, Stallgebäude, Dirk Wübbenhorst, Dezember 2016; Bauhistorische Untersuchung mit Bauaufmaß, Haupthaus, Dirk Wübbenhorst, August 2018; Farbanalyse Außenfarbigkeit Haupthaus, Dirk Wübbenhorst / Bernhard Recker, Februar 2019. Kellmann, 07.04.2022
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes Rundling 23 in Schreyahn (Wustrow) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829228 | Rundlingsdorf | Rundling Schreyahn (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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