Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Lensian
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schreyahn
- Adresse
- Rundling 14
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1798
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30885403
- Objekt-Nr.
- 141
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die einstige Halbhufnerstelle im Amt Lüchow reicht mit dem Haupthaus und der nördlich davon gelegenen Hofzufahrt bis unmittelbar an den Dorfplatz von Schreyahn. Der Gebäudebestand der einstigen Hofstelle ist mit dem Haupthaus und der heute zu Nr. 14 A gehörenden Scheune aus der Zeit um 1800 erhalten. Etwas versetzt an das Haupthaus schließt nach Westen auf der Grundstücksgrenze zu Nr. 15 der ehemalige, deutlich jüngere Pferdestall mit den heutigen Garagen an. Die Hofstelle ist mit der Ass. Nr. 8 im Brandkassenbuch des Amts Lüchow (1795-1832) verzeichnet. Der damalige Inhaber, Heinrich Jürgen Schultze, war mit seiner Ehefrau Katharina Maria Schultze der Bauherr sowohl des Haupthauses von 1798 (i) als auch der Scheune von 1807 (i) (vgl. unter Nr. 14 A). Er hatte kurz nach Erwerb der Hofstelle von Johann Joachim Eggers die Neubauten in Angriff genommen. Neben dem Haupthaus und der Scheune verfügte der Hof seit 1795 über zwei weitere Nebengebäude. Mit Ehevertrag vom 12. Mai 1826 wurde der Hof an dessen Sohn, Jürgen Christoph Schulz, weitervererbt. Nach Zusammenlegung der beiden Ämter Wustrow und Lüchow wurde der Hof ab 1848 unter der neuen Ass. Nr. 14 und heutigen Hausnummer geführt. Zwischen 1848 und 1862 wurde der Hof abermals vererbt, nun an Joachim Heinrich Christoph Schulz. Auf dem Preußischen Urkataster von 1874 ist der Pferdestall firstparallel zum Haupthaus auf der Grenze zu Nr. 13 verzeichnet, das Backhaus noch im Bestand östlich vom Haupthaus, wo sich heute die nach 1874 errichteten Stallungen mit den Garagen befinden und der Backofen als Annex an den Ostgiebel des Haupthauses. Der Pferdestall wurde erst 1966 abgebrochen. Das alte Backhaus wurde zu einem weiteren Stallgebäude umgewidmet, den heutigen Garagen. Er ist als ehemals frei stehender Kernbau mit 7 Gebinden in dem heutigen Gebäude noch enthalten. Es diente verlängert nach Osten bis zum Haupthaus als Schweine- und Kälberstall mit der Futterküche. Reste einer Inschrift auf der Dachbalkenebene des Kernbaus sind erhalten, nachdem in der ersten Hälfte des 20. Jhs. die Außenwände in Ziegelmauerwerk erneuert wurden. Die Hofseite des Seitenflügels ist heute nach Aufgabe der Stallnutzung durch zwei Garagentore gestört. Auf der Verkoppelungskarte von 1831/32 werden unter dem Buchstaben „A“ zwei Halbhufnerstellen unter „Jürgen Christoph Schulz nunc Joachim Heinrich Schulz“ verzeichnet. Dazu dient der Hinweis „Besitzer zweyer Halbhufen“. In den Brandkassenbüchern der Ämter Lüchow und Wustrow ist der zweite Hof (heute Nr. 18) nicht verzeichnet, da es einen adligen Grundherrn, die Familie von der Bussche und Hardenberg aus Woltersdorf gab. Hierdurch können leicht Verwechslungen entstehen. Haupthaus / Wohn-/Wirtschaftsgebäude / Vierständer-Hallenhaus: Das Haupthaus steht mit seiner Südostecke genau auf der Grundstücksgrenze zu Nr. 15 und dem Dorfplatz. Es handelt sich um ein großes Vierständer-Hallenhaus mit 14 Gebinden. Die Gebindeabstände betragen im vorderen Wirtschaftsteil rund 2,14 m und im rückwärtigen Wohnteil 1,90 bis 1,94 m. Das Haus ist mit zwei Wohnungen ausgebaut. Der Zwischenboden über dem rückwärtigen Wohnteil und das Dachwerk sind nicht mit einbezogen. Die vordere Wohnung im ehemaligen Wirtschaftsteil zwischen dem 1. und 10. Gebinde wurde 1966 bei Aufgabe der Viehhaltung eingebaut und wird heute (2021) als Altenteiler genutzt. Auffallend bei dem Gebäude ist die erhebliche Vorkragung der Dachbalkenlage über Knaggen um rund 0,5 m an der nördlichen Längsseite zur Hofzufahrt mit der Quererschließung. Bereits bei der Ersterfassung 1978 waren die Traufseiten im ehemaligen Stallbereich teilweise massiv erneuert. Der alte, hintere Wohnteil zwischen dem 10. und 14. Gebinde wurde erst nach 1978 umgebaut. Dabei wurde der heutige Haupteingang von Norden zwischen dem 11. und 12. Gebinde an Stelle des einstigen Halbkellers mit dem darüber liegenden Kellerboden (Speisekammer)eingebaut. Aufgrund der Himmelsausrichtung nach Norden befand sich die historische Stube hier ausnahmsweise nicht an der Nordwestecke zum Hofplatz sondern an der Südwestecke des Haupthauses mit einer Grundfläche von rund 5,0 x 6,0 m. Auf den Fotos von 1978 sind jeweils zwei Kreuzstockfenster zur Eckstube nach Osten und Süden deutlich sichtbar. An der Nordwestecke lag eine große, aufgrund der Bauzeit 1798 vermutlich zweigeschossige, hohe Küche auf einer L-förmigen Grundfläche. Von der Küche gelangte man in den nach Osten anschließenden Halbkeller bzw. auf den Kellerboden. Da das Haus zur Bauzeit 1798 vermutlich noch als Rauchhaus funktionierte erfolgte der Rauchablass des Herdes über eine Öffnung im Ostgiebel. Auf der historischen Fotoansicht von 1978 ist dieser Rauchauslass als Fenster zur späteren Räucherkammer gut zu erkennen. Zwischen der Stube und der Küche hat sich nach Aussage Eigentümer und Bewohner der große Bettschrank auf einer Grundfläche von rund 3,0 x 3,0 m befunden. Schon beim Umbau des vorderen Wirtschafsteils 1966 wurden die beiden Inneren Ständerreihen entfernt, sodass die bautypologische Bedeutung als Vierständer heute nicht mehr in der Substanz nachvollzogen werden kann. Aufschluss über die Baugeschichte geben heute vor allem das nicht ausgebaute Dachwerk und der nicht ausgebaute Zwischenboden. Der Backofen wurde um 1852 der Küche zu einem Zeitpunkt angegliedert, als erstmals auch ein über First geführter Schornstein eingebaut wurde. Der alte Altenteiler vor 1966 befand sich in einer zusätzlichen Schlafkammer im Seitenflügel nach Südwesten mit der einstigen Futterküche. Inschriften befinden sich auffallender Weise nur am Ostgiebel zum Dorfplatz. Die Inschrift auf dem Torsturz mit dem Baujahr 1798 steht ebenso wie bei Nr. 19 von 1804 (i) mit einem modernen, engmaschigen Gitterfachwerk in Giebeldreieck und altertümlichen, wenn auch geraden Langstreben zwischen Schwelle und Rähm für eine Übergangsperiode. Ansonsten sind alle zeittypischen Merkmale im Aufbau des Hauptgiebels zum Dorfplatz für einen Vierständer erhalten: die beiden Stalltüren jeweils Außen, die heute mit einer Fensterbrüstung teilweise zugesetzt sind, der Giebelpfahl mit einer Vase als oberer Abschluss, die vier Eulenlöcher in der Giebelspitze, die vorkragenden Schriftbalken auf der Kehl- und Dachbalkenebene sowie auf dem Torsturz. Inschrift Kehlbalkenebene: „Ach Gott bewahre dieses Haus alle die gehen Ein und aus laß Deine liebe Engelein stets meine Wächter sein“. Inschrift Dachbalkenebene: „Auf Gott und nicht auf meinen Rath will ich mein Glücke bauen und dem der mich Erschaffen hat mit ganzer Seele Trauen Er der Die Welt allmächtig hält wird mich in meinen Tagen als Gott und Vater Tragen“ (von Christian Fürchtegott Gellert, 1715-1769, Vers 1 aus Lied Nr. 642 im Lüneburgischen Gesangbuch). Inschrift Torsturz: „Hinrich Jürgen Schultze Catharina Maria Schultzen Den 10ten May ANNO 1798“ Denkmalbegründung: Das typische Haupthaus einer Halbhufnerstelle von 1798, ein Vierständer-Hallenhaus, ist aufgrund seiner siedlungsgeschichtlichen Bedeutung für das Rundlingsdorf Schreyahn und mit seiner den Dorfplatz prägenden Bedeutung ein Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG. Kellmann, 17.02.2022
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes Rundling 14 in Schreyahn (Wustrow) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829228 | Rundlingsdorf | Rundling Schreyahn (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Weiterführende Links
- Denkmaltopographie Landkreis Lüchow-Dannenberg: Fotografie
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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