Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Klennow
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Dolgow
- Adresse
- Dolgower Rundling 9
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1813
- Denkmalstatus
- Prüffall
- Bedeutung
- städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30884956
- Objekt-Nr.
- 74
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Das zur Bauzeit unmittelbar nach dem Brand von 1813 rund 20 m lange und knapp 12 m breite Vierständer-Längsdielenhaus einer Halbhufnerstelle wurde 2004/2005 mit denkmalrechtlicher Genehmigung zum Wohnhaus umgebaut. Dabei wurde der komplette alte Wohnteil mit Pomös und Zwischengeschoss abgebrochen und dabei das Haus um 5,45 m eingekürzt. Das Dachwerk über dem in seiner Kubatur erhaltenen Wirtschaftsteil wurde zu Wohnzwecken ausgebaut und mit Dachgauben, Dachflächenfenstern und in den beiden Giebeldreiecken belichtet. Die Wirtschaftsdiele erhielt eine Querwand mit Schornstein über First. Der Grundriss des Wirtschaftsteils wurde weitgehend verändert. Die einstige Dreischiffigkeit des Vierständers ist durch Einbauten und Ausbauten kaum mehr nachvollziehbar und in der Substanz stark gestört. Allein der alte Hauszugang zwischen dem 4. und 5. Gebinde sowie das Dielentor blieben erhalten. Allein der Standort, die Kubatur und der einstige Wirtschaftsgiebel zum Rundlingsplatz mit der auf den Dorfbrand verweisenden Inschrift sind städtebaulich noch von Bedeutung für die Rundlingsstruktur des Dorfes. Zusammen mit der Erneuerung sämtlicher Oberflächen sind die Authentizität und die typenprägende Bedeutung des Haupthauses verloren gegangen. Das Gebäude ist weitgehend als Neubau zu beurteilen. Der historische Anschauungswert ist mit wenigen Ausnahmen nicht mehr vorhanden. Im Vergleich zum landesweiten Ausweisungsmaßstab handelt es sich heute um kein Baudenkmal, an dem ein öffentliches Erhaltungsinteresse nach NDSchG besteht. Auch eine Ausweisung als Gruppenbaudenkmal nach § 3(3) NDSchG innerhalb des Ensembles „Rundlinsgdorf Dolgow“ ist kaum zu begründen. Nach Abbruch des großen Stallgebäudes von 1817 ist auch eine Gruppenausweisung der Hofanlage heute nicht mehr möglich. Inschrift Dachbalkenlage: „Wo blieben unsre Häuser. Sie wurden als Reiser verzehret durch die Gluht. Wir suchen aller Wegen Wo wir doch bleiben mögen Gleich wie ein Armer Fremdling thut u.s.w.“. Inschrift Torsturz: „Heinrich Joachim Brüling Catarina Elisabeth Brüling Geb. Schulzen den 18. Juni Anno 1813.“ Der Wiederaufbau des Hauses war demnach mit dem Richtfest zumindest im Rohbau bereits 2 Monate nach dem Brandereignis vom 14. April 1813 abgeschlossen. Stand, Kellmann, 19.07.2024
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes Im Rundling 9 in Dolgow (Wustrow) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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