Vierständer-Längsdielenhaus
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Klennow
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Dolgow
- Adresse
- Dolgower Rundling 1
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1813
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30884937
- Objekt-Nr.
- 75
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Das kleine Vierständer-Hallenhaus eines Kossaters steht giebelständig an der Einfahrt zum Rundlingsdorf und traufständig an der Überlandstraße nach Wustrow auf einem ebenso kleinen Hofplatz mit lediglich einer an den Wohngiebel angebauten Stallscheune. Das Haupthaus mit 9 Gebinden hat alle Merkmale der großen Haupthäuser auf den Halbhufnerstellen am Dorfplatz: ein dreischiffiger Wirtschaftsteil mit Dielentor und Mittellängseinfahrt, der hinter Wohnteil mit Eckstube, der Zwischenboden mit Räucherkammer über dem Wohnteil sowie der Keller mit Kellerboden. Mit knapp 10 m in der Breite und rund 15 m in der Länge ist es jedoch deutlich kleiner. Entsprechend klein war der Viehbesatz des Hauses, der für 1855 mit jeweils zwei Kühen, Schweinen, Schafen und Gänsen überliefert ist. Davon befanden sich allein die beiden Kühe in den Kuhstall an der nordöstlichen Gebäudeecke mit der Stalltür im Wirtschaftsgiebel. Aufgrund der eingeschränkten Rechte an den Gemeinheitsflächen des Dorfes war der Viehbesatz seit Gründung der drei Kossaterstellen des Dorfes in der Mitte des 15. Jhs. entsprechend begrenzt. Nur gut zwei Monate nach dem Totalschaden auf der Hofstelle durch den Dorfbrand vom 14. April 1813 wurde der Neubau gleicher Stelle laut Inschrift im Torbogen „den 16ten Juny 1813“ gerichtet. Aufgrund seiner exponierten Lage wurde er am Giebel zur Dorfeinfahrt und an der Traufseite zur Landstraße reich mit Inschriften ausgestattet. Der obere Spruchbalken auf Höhe der Kehlbalkenlage wurde bereits vor 1978 bei einer Instandsetzung ausgetauscht, ohne die Inschrift zu übertragen. Der untere Spruchbalken auf Höhe der Dachbalkenlage endet platzbedingt abrupt inmitten eines Wortes in Vers 1 Lied 975 des Lüneburgischen Gesangbuches: „Nun tret ich wieder aus der Ruh und geh den sauren Tagen zu das Gott mit auferleget: zwar weiß ich nicht, was mir den Tag begegnen mag. Allein ich weiß mich trägt mein from“ (…mer Gott in seiner Hut, Daß mir die Last nicht schaden thut). Im Torsturz sind wie üblich die Bauherren festgehalten: „Jürgen Heinrich Möller Margrethe Elisabet Möllern, geb. Stan“, wobei der Geburtsname der Ehefrau und Tochter des Vorbesitzers, Stanau, ebenfalls aus Platzgründen abgekürzt werden musste. Gleiches gilt für die Inschrift im Türsturz zwischen den 3. und 4. Gebinde an der östlichen Längswand: „Unser aus und eingang segne“ (Gott) sowie für die Inschrift an gleicher Seite über der Eckstube im Wohnteil zwischen dem 6. und 9. Gebinde: „Was Gott thut das ist wohl gethan. Er wird mein Unglück wenden es stet in seinen Hän“(den). Die beiden Seitentüren zu den Stichgängen auf die große Wirtschaftsdiele sind heute beide zugesetzt. An der Ostseite trennte der Gang die Ställe von den Kammern des Hauses im Anschluss an die große Eckstube. An der Westseite führte die 1978 noch vorhandene Tür in einen kleinen Wohnteil, der vermutlich schon bauzeitlich vorhanden war zwischen dem 1. und 4. Gebinde von Norden. Ein weiterer Wohnteil befand sich über dem geräumigen Keller auf dem gut belichteten Kellerboden zwischen dem 4. und 6. Gebinde. Das Einwohnerverzeichnis von 1821 macht deutlich, dass die beiden Einliegerwohnungen an die Häuslingsfamilien von Johann Heinrich Koohs und Hans Jochen Koopmann vermietet waren. Das Verarbeiten, Spinnen und Weben von Flachsfasern bot für die Häuslinge auf den Höfen des Dorfes den Haupterwerb, die Feldarbeit als Tagelöhner den Nebenerwerb. Deshalb war es wichtig, dass die Einliegerwohnungen mit Ausrichtung nach Südwesten ausreichend belichtet waren. Zusammen mit der Familie des Hausherrn lebten 1821 zusammen mit zwei Kühen insgesamt 11 Menschen in dem Haus. Die einzige Feuer- und Herdstelle befand sich in der Rauchküche, die war über einen Rauchfang, aber keinen Schornstein verfügte. Die noch heute vorhandenen Rauchluken zur Räucherkammer im ehemaligen Rauchfang führten die Rauchgase des Feuers über den rückwärtigen Giebel aus dem Haus. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden ein Schornstein sowie eine Zwischendecke zur Räucherkammer eingefügt. Der Stubenofen wurde wie üblich über die Herdstelle aus der Küche befeuert und entgast. Aufgrund der geringen Breite des Hauses nahm die Küche mit dem Herd als Pendent zur Stube die Südwestecke des Hauses zwischen dem 6. und 9. Gebinde ein. Die beiden Einliegerwohnungen hatten den Vorteil, dass sie sowohl im Falle der Notwendigkeit eines Altenteils genutzt werden konnten, als auch beim vorzeitigen Ableben des Bauern als Einnahmequelle für die Witwe. Ursprünglich und bis ins frühe 20. Jahrhundert war das Haus mit Langstroh eingedeckt. Für die Neueindeckung mit leichten Faserzementrauten mussten die großen Sparrenabstände von bis zu zwei Metern lediglich durch dünne Zwischensparren als Auflager für die Lattung ergänzt werden. Die beiden Giebelseiten nach Norden und Süden hatten bereits bauzeitlich eine Ziegelausfachung erhalten, die an den Traufseiten ergänzt wurde. Denkmalbegründung: Das gut erhaltene Haupthaus einer kleinen Hofstelle von 1813 ist aus bautypologischen Gründen als Vierständer-Hallenhaus ein Baudenkmal nach § 3(2) NDSchG. Aufgrund seiner siedlungsgeschichtlichen Bedeutung als Kötnerstelle sowie aufgrund der exponierten Lage am Eingang zum Dorf handelt es sich auch um ein Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG. Standort, Ausrichtung und Größe des Hauses vermitteln Lage und Bedeutung der nachgesiedelten Kötnerstellen, wie sie für die wendländischen Rundlingsdörfer besonders typisch sind. An das Haupthaus in Verlängerung der Stube schließt seit dem späten 19. Jahrhundert in Verlängerung nach Südosten ein massiv in Ziegeln gemauertes Stallgebäude mit Futterküche und Backofen an. Das Drempelgeschoss in Fachwerk ist hofseitig mit einer Ladeluke versehen. Dort befindet sich auch eine in die Wand eingelassene Platte mit den Namen der Erbauer „Ernst Fuhrmann Elisab. Fuhrmann geb. Brühling“ sowie das Baujahr „Erbauet 1897“. Das Nebengebäude gehört zur sonstigen, erhaltenswerten Bausubstanz, nimmt aber der Stube die übliche Belichtung und verstellt den rückwärtigen Wohngiebel. Stand, Kellmann, 06.02.2024
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes Im Rundling 1 in Dolgow (Wustrow) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Weiterführende Links
- Denkmaltopographie Landkreis Lüchow-Dannenberg: Objekterwähnung
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb