Vierständer-Längsdielenhaus
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Küsten
- Gemarkung
- Gühlitz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Gühlitz
- Adresse
- Gühlitz 6
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1847
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30855360
- Objekt-Nr.
- 41
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Baugeschichte: Die Grenzen der Hofstellen wurden seit dem 19. Jahrhundert mehrfach verändert, sodass Rückschlüsse auf die einstige, hofseitige Erschließung auf der Grundlage der heutigen Situation von Außen nur bedingt möglich sind. Nach historischen Plänen und Fotografien aus dem 19. Jahrhundert sprechen die Grundstückszufahrten und die Lage der Wirtschaftsgebäude für eine Quererschließung auf beiden Traufseiten. Spätestens mit Zusammenlegung der beiden Hofstellen Nr. 6 und 7 änderte sich die Erschließung der Hofstelle und des Haupthauses grundlegend. Ein direkter Zugang zum Wohnteil nach Südosten befindet sich mit Bezug zu einem heute mit einer Betonplatte abgedeckten, runden Brunnenschacht im Giebel. Der ehemalige Zugang zur Küche mit der erhaltenen Herdstelle ist heute zugesetzt. Baukonstruktiv und dendrochronologisch ist das Haupthaus einer Hofanlage auf das Jahr 1847 schlüssig datierbar. Dabei fehlen Hinweise auf ein vorausgehendes Brandereignis. Die vier nach Befund und auf historischen Abbildungen nachweisbaren Ständerreihen, von denen nur die an der südöstlichen Traufseite erhalten ist, endeten vor dem Wohnteil. Obschon die Dachbalkenlage zwischen Wohn- und Wirtschaftsteil verspringt, laufen First und Traufe unter einer gemeinsamen Dachfläche durch. Die fehlenden Verrussungen im ursprünglich erhaltenen Dachwerk verweisen auf einen bauzeitlich über Dach geführten Schornstein. Das Haus ist noch im gebundenen System errichtet, d.h. die Gebinde schließen auch die Ständer mit ein. Eine Inschrift ist im Giebeldreieck des Wirtschaftsgiebels nach Nordwesten auf dem Dachbalken und dem Kehlbalken im ersten Gebinde erhalten. Da der Torsturz nicht mehr vorhanden ist, fehlen Angaben zum Bauherrn am Gebäude. Zum Zeitpunkt der Verkoppelung 1831 war der Halbhufner Johann Heinrich Buchhorn der Inhaber der Hofstelle, später vermutlich sein Sohn Johann Joachim Buchhorn, der auch als Bauherr 1847 in Frage käme. Der Grundriss im gut erhaltenen Wohnteil ist regional- und zeittypisch. Die Lage der großen Eckstube an der Ostecke verweist mit großer Sicherheit auch auf die Anordnung der seitlichen Haupterschließung, nämlich an der Längsseite von Nordosten. Die Ofenöffnung von der Herdstelle zur Stube und deren Größe sprechen eindeutig für diese Nutzung. Ein angeschlossener Alkoven lag vermutlich bereits jenseits der Querwand im Wirtschaftsteil und ist nicht erhalten. Der unmittelbar benachbarte Raum am Giebel war ebenfalls beheizbar und ist daher nur bedingt als Kammer zu bezeichnen. Die beiden Stuben wurden vermutlich noch im 19. Jahrhundert mit heute nicht erhaltenen Fensterläden ausgestattet. Lage und L-förmiger Grundriss der Küche mit Herd und ehemals vorhandener Rauchhaube unterscheiden sich von vielen anderen, ansonsten vergleichbaren Häusern. Der Zugang zur Küche vom Wohngiebel steht in direkter Verbindung zur Lage des Brunnens unweit südwestlich im ehemaligen Hausgarten. Er wurde vermutlich noch im 19. Jahrhundert an die südwestliche Traufseite verlegt. Das Haus erhielt zu einem unbekannten Zeitpunkt vor 1964 bereits die drei charakteristischen Ladeluken zum Dachboden. Diese Neuausrichtung steht vermutlich in Verbindung mit der Zusammenlegung der beiden Hofstellen Nr. 6 und 7 um 1929 als der Wirtschaftsteil des Haupthauses von Nr. 7 als reines Wohnhaus umgebaut wurde. Vermutlich wurde der Wohnteil von Nr.6 bereits zu diesem Zeitpunkt aufgegeben, was seinen geringen Veränderungsgrad erklärt. 1964 wurde der Wirtschaftsteil als Kuhstall mit Mist- und Futtergängen dreischiffig mit veränderten Deckenhöhen umgebaut. Obschon die Dreischiffigkeit und das Tor im Wirtschaftsgiebel beibehalten wurden, erfolgten starke Eingriffe in die Substanz. Die breite Wirtschaftsdiele wurde zugunsten einer Queraufstellung an beiden Seiten und eines deutlichen schmaleren Mistganges zurückgebaut, die Außenwände nach Nordosten und Südosten unterhalb der Dachbalkenlage massiv in Ziegelsichtmauerwerk erneuert. Um den Raum zwischen der neuen Stalldecke und dem Dachboden ebenfalls für die Heu- und Strohbergung nutzen zu können, wurde von vier Dachbalken jeweils drei durchtrennt und als Überzug auf die Balkenköpfe gelegt. Die kräftige Dachlattung und die Hohlpfanneneindeckung mit stranggepressten, nicht verstrichenen Ziegeln sprechen für eine Erneuerung im frühen 20. Jahrhundert und gehören damit auch zum historischen Bestand. Die zur Hofstelle zugehörige Scheune aus der Zeit um 1800 wurde vermutlich bei Neuordnung der Grenze zu Nr. 5 auf diese Hofstelle verrollt heute Nr.5a). Denkmalbedeutung: Entscheidend für die Ausweisung als Teil der Gruppe baulicher Anlagen „Rundlingsdorf Gühlitz“ ist die vollständig erhaltene Kubatur des einstigen Haupthauses der Hofanlage Nr. 6. Die typische Ausrichtung mit Wirtschaftsgiebel zum Dorfplatz, der Wohnteil mit Außenbrunnen zum Garten, die geschlossenen Dachflächen, der durchlaufende First, die Dreischiffigkeit des Wirtschaftsteiles mit einem befahrbaren Tor sind trotz diverser Eingriffe als Konstanten des Kernbaus von 1847 erhalten geblieben. Sie prägen die Struktur des Dorfes mit 10 Halbhufnerstellen. Alle erhaltenen Bauteile des Kernbaus, insbesondere das Dachwerk, der Wohnteil und die südöstliche Traufseite des Wirtschaftsteiles bieten zusammen mit den historischen Bildquellen ausreichend Anhaltspunkte für eine Rekonstruktion der fehlenden Bauteile nach Befund, wie sie 2019 in dem bauhistorischen Gutachten von Dirk Wübbenhorst angelegt wurde. Der Umbau zum Kuhstall gehört zur letzten Umnutzungsphase vor Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung und ist daher von Bedeutung. Er ist aber nicht von einer eigenständigen Qualität und begründet daher auch kein öffentliches Erhaltungsinteresse. Die Nutzung des Dachbodens als Scheune mit drei Schleppgauben als Ladeerker sind für die Denkmalausweisung nachrangig. Sie unterliegen ebenso wie die massiv erneuerten Auswände und die Stallnutzung zunächst dem Bestandsschutz. Die drei Schleppgauben beeinträchtigen das Baudenkmal nur unwesentlich, zumal sie in einer Nutzungskontinuität stehen. Entscheidend für die Denkmalausweisung ist die städtebauliche Bedeutung. Das ehemalige Wohnwirtschaftsgebäude und Haupthaus einer Hofanlage ist prägend für die besondere Struktur des Rundlingsdorfes. Die Erstausweisung von 1986 ist daher völlig schlüssig und gut begründet. Die zugehörigen Freiflächen der Hofstelle bilden im Rahmen der Ausweisung des Dorfes als Gruppe baulicher Anlagen eine Einheit von Denkmalwert. Quellen: • Dendrochronologisches Gutachten von Erhard Pressler vom 13.06.2019 • Bauhistorisches Gutachten von Mai/Juni 2019 von Dirk Wübbenhorst mit Auswertung der Bildquellen und Architekten-Aufmaß, Maßstab 1:50,mit vier Ansichten und jeweils zwei Quer- und Längsschnitten mit Rekonstruktion des Kernbaus von 1847(d). (Kellmann, Stand 20.08.2020)
- Denkmalbegründung
- Das Wohn- und Wirtschaftsgebäude wurde 1847 als Haupthaus der Hofstelle Nr. 6 des Rundlingsdorfs Gühlitz errichtet. Die typische Ausrichtung mit Wirtschaftsgiebel zum Dorfplatz, der Wohnteil mit Außenbrunnen zum Garten, die geschlossenen Dachflächen, der durchlaufende First, die Dreischiffigkeit des Wirtschaftsteiles mit einem befahrbaren Tor sind trotz diverser Eingriffe als Konstanten des Kernbaus von 1847 erhalten geblieben. Sie prägen die Struktur des Dorfes Gühlitz mit 10 Halbhufnerstellen. Entscheidend für die Denkmalausweisung sind die städtebauliche und die ortsgeschichtliche Bedeutung. Das ehemalige Wohnwirtschaftsgebäude und Haupthaus einer Hofanlage ist prägend für die besondere Struktur des Rundlingsdorfes. Die zugehörigen Freiflächen der Hofstelle bilden im Rahmen der Ausweisung des Dorfes als Gruppe baulicher Anlagen eine Einheit von Denkmalwert. Die Erhaltung des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes liegt aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung wegen seines prägenden Einflusses auf das Ortsbild, seiner räumlichen Stellung im räumlichen Gefüge der Hofanlagen von Gühlitz sowie seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30827260 | Rundlingsdorf | Rundling Gühlitz (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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