Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Clenze,Flecken
- Gemarkung
- Bausen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bausen
- Adresse
- Bausen 7
- Objekttyp
- Scheune
- Baujahr
- 1870
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30833288
- Objekt-Nr.
- 80
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune steht am östlichen Ende des Hofplatzes. An gleicher Stelle befand sich geringfügig gedreht eine Vorgängerscheune. Sämtliche Gebäude der Hofstelle wurden 1866 aus dem Brandkataster gelöscht. Dies trifft auch auf die Scheune zu. Der inschriftlich 1870 errichtete Neubau wurde erst am 17.05.1882 im Brandkassenbuch unter dem Neubauwert versichert. Bauherren waren nach der Inschrift im Torsturz: „Johann Christoph Bausneik – Katharine Elisabeth Bausneik geb. Schulz“. Die Scheune wurde „den 29. April 1870“ gerichtet. Die Schauseite der Scheune mit Inschriften auf vier Ebenen, einer bauzeitlichen Ziegel-Ausfachung bis zum Hahnenbalken, einem kleinteiligen Gitterfachwerk, einer vierfachen Verriegelung unterhalb des Dachbalkens und Schwelle-Rähm-Langstreben zu den Eckständern ist nicht zum Hofplatz sondern nach Südosten zu den Hofwiesen und der Straße nach Diahren ausgerichtet. Inschrift auf der Dachbalkenebene: „Vertraue Gott in allen Dingen so wie es ihm gefällt. Ich will ihm gerne stille halten, so lang ich leb in dieser Welt. Wie er mein lieber Gott es sagt, so ist mein Herz auch wol vergnügt“. Hahnenbalkenebene: „Segne Gott“ Inschrift auf der Kehlbalkenebene: „Unser Ausgang segne Gott, unser Eingang gleicher maassen. Segne unser täglich Brod. Segne unser Thun“. Im Nordwestgiebel zum Hofplatz mit einem konstruktiven Sparfachwerk im Giebeldreieck ist dieses lediglich verbrettert. Hier fehlen auch auf dem Torsturz jegliche Inschriften. Seitlich zum Tor ist die einzige Schlupftür eingefügt, sodass die zweite Langstrebe hier entfällt und ins Seitenschiff an die mittlere Ständerreihe gerückt wurde. Die Verriegelung an den Längsseiten und im Nordwestgiebel mit Ausfachung in Lehm-Stakung ist nur dreifach, in der mittleren Längswand zwischen Tordurchfahrt und Bansenraum gar nur zweifach. In den Außenwänden an den Längsseiten wurden einige Gefache in jüngerer Zeit mit alten Ziegel anstelle der Lehm-Stakung neu ausgefacht. Die Scheune auf einer Gesamtlänge von rund 14,7 m (lichtes Innenmaß 14,33 m) besteht aus 10 Gebinden. Alle Ständer wurden im gebundenen System analog zu den Dachgebinden gerichtet. Auf Kopfbänder zur Versteifung im Querverband wurde verzichtet. Ob das schlichte Kehlbalken-Dachwerk mit Sparrenabständen von mehr als einem Meter ursprünglich noch mit Stroh eingedeckt war, ist 1870 ehr unwahrscheinlich. Zu dieser Zeit wurden überwiegend naturrote Hohlpfannen verwendet. Die heutige, großformatige Zementfaser-Wellplatten-Eindeckung aus der Zeit um 1970 hat den Zerfall der in den Grundschwellen geschädigten Scheune stark verzögert. Die Dachbalkenebene ist nicht begehbar. In der 5,29 m breiten Diele ist der bauzeitliche Stampflehm-Estrich erhalten. Die nördliche Längsseite mit der Lehmstakung befindet sich noch gänzlich im bauzeitlichen Zustand. Insgesamt ist die Scheune im hohen Maße authentisch erhalten. Auf der Längsdiele hat sich als bewegliches Zubehör der Scheune und wichtiges Zeugnis der Verarbeitung von Flachsfasern eine mechanisierte Form einer Schwinge erhalten, wie sie um 1870 auf fast jedem Hof betrieben wurde. In dieser Hochphase der Flachsverarbeitung wurde die häusliche Weiterverarbeitung des gebrochenen Flachses mit einem Schwingmesser vollzogen, um die noch an den Fasern haftenden holzigen Bestandteile abstreifen zu können. Hierzu wurden hölzerne Schwingmesser per Hand über die Faserbündel gestreift. Um diesen Vorgang zu beschleunigen, wurde diese per Handkurbel und Übersetzung anzutreibende Schwingmühle entwickelt. Dort sind fünf Schwingmesser gleichmäßig im Kreis angeordnet. Sie sitzen fest in einem hölzernen Rahmen und verfügen über eine integrierte Ablagebank für die Flachbündel. Nur so konnten die enormen Mengen an spinnbaren Flachfasern gewonnen werden. Aufgrund des großen Staubpotentials wurde diese Arbeit in den großen Längsdielen der Scheunen bei offenen Toren vollzogen. Die gut erhaltene Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune von 1870 ist aufgrund ihrer bautypologischen Bedeutung zusammen mit dem beweglichen Zubehör der mechanischen Flachschwinge ein Baudenkmal nach § 3(2) NDSchG. Mit ihrem Schaugiebel an der Außenseite des Dorfes prägt sie zusammen mit dem Scheunengiebel von Hof Nr.8 die Dorfansicht aus der Landschaft. Zusammen mit der siedlungsgeschichtlichen Bedeutung für die Struktur des Rundlinsgdorfes handelt es sich somit auch um ein Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG, an dessen Erhaltung ein öffentliches Erhaltungsinteresse besteht. Stand 04.07.2024
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung der Längsdurchfahrtsscheune der Hofanlage Bausen 7 (Clenze) besteht aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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