Kirchhof Bussau
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Clenze,Flecken
- Gemarkung
- Bussau
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bussau
- Objekttyp
- Kirchhof
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30833123
- Objekt-Nr.
- 268
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Der Bestattungsplatz dient bis heute den acht Dörfern des Kirchspiels als Kirchhof. Seine Entstehung in Randlange von Bussau geht vermutlich auf die Christianisierung in der Mitte des 13. Jahrhunderts zurück. Der ursprünglich allseits mit einer Feldsteinmauer eingefasste Kirchhof liegt zwischen dem Rundlingsdorf und der Sandgrube in einer Randlage. Die Kirche stand einst inmitten des Kirchhofes, bevor 1897 eine deutliche Erweiterung nach Westen erfolgte. Bis 1854 verfügt jedes der acht angeschlossenen Dörfer über einen eigenen Begräbnisplatz auf dem gemeinsamen Kirchhof. Um eine Erweiterung zu vermeiden, wurde ab diesem Zeitpunkt eine Bestattung in Reihe vollzogen. Allein das Dorf Bussau bestand auf einer Fortsetzung eines abgesonderten Bestattungsfeldes auf dem Kirchhof. Die zweite Pforte am südwestlichen Ende des Kirchhofes führte direkt auf den Kirchweg nach Guhreitzen. Der rund 100 Jahre nach Gründung der Rundlingsdörfer entstandene Kirchhof mit den erhaltenen Teilen der Feldsteinmauer ist aufgrund seiner siedlungsgeschichtlichen Sonderstellung für die acht angeschlossenen Dörfer ein Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG, an dessen Erhalt ein öffentliches Erhaltungsinteresse besteht. Stand, Kellmann, 10.07.2024
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Kirchhofs von Bussau (Clenze) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30825683 | Rundlingsdorf | Rundling Bussau (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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