Küchengartenpavillon
- Landkreis
- Region Hannover
- Gemeinde
- Hannover, Stadt
- Gemarkung
- Linden
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Linden-Mitte
- Adresse
- Am Lindener Berge 44
- Objekttyp
- Pavillon (Bauwerk)
- Baujahr
- 1749
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30777672
- Objekt-Nr.
- 1003
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Verputzter zweigeschossiger Massivbau mit Sandsteingliederungen, dessen einachsiger Mittelteil auf quadratischem Grundriss mit einer schiefergedeckten Kuppel bekrönt wird. Seitlich schließen jeweils niedrige Altane an. Die Fassade wird dominiert durch die hohen rundbogig abgeschlossenen Fenster im Obergeschoss, die Gebäudeecken sind durch Sandsteinpilaster betont.
- Denkmalbegründung
- Der Gartenpavillon am Lindener Berg wurde vom Oberhofbaumeister Johann Paul Heumann 1749 als Lusthaus erbaut und diente einst als Point de Vue in dem 1652 angelegten und bis 1866 bestehenden königlichen Küchengarten in Linden. 1911 ist der Pavillon abgebrochen und 1913 auf dem Lindener Bergfriedhof wieder aufgestellt worden. Aufgrund seiner Bedeutung sowohl für Orts- und Siedlungsgeschichte als auch für die Bau- und Kunstgeschichte besteht an der Erhaltung des Küchengartenpavillons ein öffentliches Interesse. Als Werk des Hannoverschen Architekten Johann Paul Heumann ist er zudem von künstlerischer Bedeutung. Mit seinem prägenden Einfluss auf das räumliche Gefüge des Stadtfriedhofs am Lindener Berg ist er darüber hinaus städtebaulicher bedeutsam.
- Literatur
-
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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