Wohnhaus
- Landkreis
- Lüneburg
- Gemeinde
- Lüneburg, Stadt
- Gemarkung
- Lüneburg
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Lüneburg
- Adresse
- Dahlenburger Landstraße 72
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1901
- bis
- 1902
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30660383
- Objekt-Nr.
- 610
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Traufständiger dreigeschossiger Backsteinbau an der Ecke zur Gellerstraße mit um die Ecke gezogenen Satteldächern in Ziegeldeckung. Mit zwei aufwändig ausgebildeten Schaufassaden mit je einem in Traufhöhe ansetzenden Staffelgiebel-Zwerchhaus, die Straßenecke ist abgeschrägt und ab dem ersten Obergeschoss erkerartig vorgezogen und endet in einer schiefergedeckten Turmhaube. Das Erdgeschoss und die Ecke backsteinsichtig, ansonsten die Fassaden verputzt und mit backsteingerahmten Fenstern, Backsteingesimsen und -ecken. Erbaut 1901/02 durch den Lüneburger Bauunternehmer H. Meyer, gemeinsam mit der östlich anschließenden Nr. 73 als Doppel-Wohnhaus.
- Denkmalbegründung
- Das repräsentative Doppelwohnhaus Dahlenburger Landstraße Nr. 72/73 wurde 1901/02 errichtet. Mit zwei nahezu symmetrisch gestalteten Fassaden steht es straßenbildwirksam und städtebaulich markant an der Ecke von der Dahlenburger Landstraße zur Gellerstraße. Seine Erhaltung liegt aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen wegen des orts-, bau- und kunstgeschichtlichen, gebäude- und stiltypischen sowie straßenbildprägenden Zeugniswerts im öffentlichen Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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