Küsterhaus und Schule
- Landkreis
- Hildesheim
- Samtgemeinde
- Holle
- Gemeinde
- Luttrum
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Luttrum
- Adresse
- Hillenstraße 2
- Objekttyp
- Küsterhaus
- Baujahr
- um 1850 - um 1900
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 2bcbc08c-3114-4e07-a05e-6e62c147351c
- System-ID
- #61485375
- ADABweb-ID
- 34519080
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Zum Kirchplatz traufständiger, zweigeschossiger Fachwerkbau in Stockwerkszimmerung unter Krüppelwalmdach mit südöstlichem Wohn- und nordwestlichem Wirtschaftstrakt, ehemals mit Heuboden und Stalltüren. Den Schulraum im Erdgeschoss zeigt an der südlichen Gartenseite die Durchfensterung an. Rückwärtige Südseite und Westgiebel mit historischem Hohlziegelbehang.
- Denkmalbegründung
- Schon seit der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts besaß Luttrum eine eigene Schule. Das Küster- und Schulgebäude Hillenstraße 2 in Luttrum dokumentiert den bis ins 19. Jahrhundert an die Kirche gebundenen Bildungsauftrag, der ab 1875 allmählich säkularisiert wurde. An der Erhaltung des in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts erbauten Küster- und Schulgebäudes in Luttrum besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte, als Zeugnis- und Schauwert für Sozialgeschichte sowie für Bau- und Kunstgeschichte, wie auch aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild und auf das räumliche Gefüge einer Kirchenanlage ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
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