Burg Lichtenstein
- Landkreis
- Göttingen
- Gemeinde
- Osterode am Harz, Stadt
- Gemarkung
- Dorste
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Lichtenstein
- Objekttyp
- Burg
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 28944579
- Objekt-Nr.
- 11
- Fachbereich
- Archäologie
- Beschreibung
- Kernwerk: 35 x 25 m, erhebt sich sockelartig 5-10 m über die Umgebung, am Nordrand Mauerrest (am Fundament Gewölbebogen sichtbar) von 9 m L., 4,5 m H. und ca. 1 m Stärke. Plateauartige Innenfläche ist stark strukturiert (vermutl. Gebäudereste). Kernwerk umgeben von bis zu 2 m tiefem Burggraben, welcher im Norden der Anlage einen Höhenunterschied von 10 m zum Kernwerkplateau aufweist, nach außen durch bis zu 2,5 m hohen Ringwall gesichert. Gesamtfläche der Burg einschließlich dem der Toreinfahrt im Süden vorgelagerten sichelförmigem Vorwall ca. 125 x 75 m. Die Burg Lichtenstein wird erstmal 1404 im Besitz des Herzogs Herzog Erich I. von Grubenhagen genannt. Nicht verifiziert werden können Angaben aus dem 19. Jh., dass die Burg unter den Schlössern Herzogs Heinrich des Wunderlichen (1267-1322) aufgelistet war und 1365 zerstört wurde. 1439 war die Burg an Herwig von Uetze verpfändet, der sie als Basis für Raubzüge in die Umgebung nutzte. Darauf wurde im selben Jahr die Burg von der Stadt Goslar erobert und niedergebrannt. In der Folgezeit entbrannte Streit über die Zugehörigkeit der Burg, da sie zwar den Herzögen von Grubenhagen gehörte, aber durch den Zug gegen Herwig von Uetze in den Besitz der Stadt Goslar geraten war. Er wurde erst 1442 zugunsten der Herzöge entschieden. Die Burg muss nach ihrer Zerstörung wieder aufgebaut worden sein, da sie am Anfang des 16. Jhs. als Witwensitz für die Herzogin Elisabeth, der Witwe des Herzogs Albrecht II., diente. Sie verpfändete 1507 die Burg an Hans und Albrecht von Leuthorst. Dies ist die letzte urkundliche Erwähnung der Burg. 1567 erscheint sie nur noch als Forstort in den Quellen.
- Literatur
-
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb