Kapelle (Bauwerk)
- Landkreis
- Lüneburg
- Gemeinde
- Amt Neuhaus
- Gemarkung
- Sückau
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Sückau
- Adresse
- Dorfstraße 27
- Objekttyp
- Kapelle (Bauwerk)
- Baujahr
- 1864
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 28798871
- Objekt-Nr.
- 92
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Dreijochiger Saalbau in Sichtbackstein unter ziegelgedecktem Satteldach mit eingezogener polygonaler Apsis und quadratischem Westturm mit spitzem Helm. Gestufte Strebepfeiler mit Kreuzblenden. Innenraum mit Flachdecke, Apsis mit Gratgewölbe. Errichtet 1864.
- Denkmalbegründung
- Die Kapelle Sückau liegt an einer platzartigen Kreuzung in der Ortsmitte auf einem kleinen Grundstück. Sie wurde 1864 anstelle eines 1859 abgebrannten hölzernen Vorgängerbaus als Sichtbacksteinbau in gotisierender Formensprache errichtet. Die Pläne zeichnete der junge, wenig erfahrene Zimmermeister Erben, dessen erster Entwurf von zeitgenössischen Fachleuten in vielfachen technischen Gesichtspunkten, aber auch als geschmacklos kritisiert wurde. Nach längeren Diskussionen mit dem Konsistorium wurde schließlich ein neuer Entwurf Erbens ausgeführt, der zahlreiche geforderte Änderungen und Verbesserungen enthielt. Die Erhaltung der Kapelle liegt aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte, als beispielhaftes Zeugnis für den Bautyp einer neugotischen Backsteinkapelle der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, wegen seines Zeugniswertes für die Kultur- und Geistesgeschichte sowie aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Ortsbild im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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