Gerichtshauskomplex Stade
- Landkreis
- Stade
- Samtgemeinde
- Stade, Stadt
- Gemeinde
- Stade
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Stade
- Objekttyp
- Gerichtsgebäude
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 267796db-040d-4477-9e6a-eabc70dc7cb6
- System-ID
- #61768777
- ADABweb-ID
- 53655171
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Gerichtshauskomplex am Wilhadikirchhof, bestehend aus dem im Innenhof gelegenen Schwurgericht aus der Mitte des 19. Jahrhunderts sowie dem im frühen 20. Jahrhundert neu errichteten Landgericht mitsamt der im östlichen Gebäudeflügel befindlichen Justizvollzugsanstalt.
- Denkmalbegründung
- Die Erhaltung des Gerichtshauskomplexes am Wilhadikirchhof liegt aufgrund der geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung wegen des orts-, landes, bau- und kunstgeschichtlichen, gebäude- und stiltypischen, straßen-, orts- und paltzbildprägenden Zeugniswerts im öffentlichen Interesse. Im Rahmen der Justizreform im Königreich Hannover wurde 1852 in Stade ein Obergericht installiert, das Schwurgerichtsgebäude stammt aus dieser Zeit. 1877 wurde nach dem Gerichtsverfassungsgesetz im Deutschen Reich dieses Obergericht in das Landgericht Stade umgewandelt. Für diese Institution wurde 1903-05 das Gerichtsgebäude an städtebaulich markanter Position, südlich der Wilhadikirche, ergänzt. Als Architekt konnte der preußische Baubeamte im Dezernat für Justizbauten, Paul Thoemer, gewonnen werden, der für zahlreiche Gerichtsbauten in Berlin und darüber hinaus verantwortlich zeichnete. In Stade arbeitete er gemeinsam mit Friedrich Wilhelm Holm.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

