Steinhaus Breddewarden
- Landkreis
- Stadt Wilhelmshaven (kreisfrei)
- Samtgemeinde
- Wilhelmshaven, Stadt
- Gemeinde
- Sengwarden
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Sengwarden
- Adresse
- Breddewarden 10
- Objekttyp
- Gulfhaus
- Baujahr
- 1551 (Kern)
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Wissenschaftliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 252871fe-1152-460e-8f67-5672412625a0
- System-ID
- #61506924
- ADABweb-ID
- 35156769
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Denkmalthema
- Gulfhaeuser
- Beschreibung
- Am Nordrand der kleinen Dorfwurt Breddewarden gelegen, wie die übrigen Höfe in West-Ost-Richtung orientiert, den Wohnteilgiebel dem östlich vorbeiführenden Weg zugewandt, der die Wurt von Süd nach Nord überquert. Gulfhaus vom Vorhaustyp. Ausgangspunkt der komplexen Baugeschichte ist ein hallenhausähnliches Wohn-/Wirtschaftsgebäude in Hochrähm-Ankerbalkenzimmerung, von dem substantiell nur Reste erhalten sind, dendrochronologisch datiert 1551. Am Wohngiebel Anbau eines Steinendes über halb eingetieftem Keller mit Längsbalkenlage, datiert ca. 1586 (d); im Straßengiebel Spuren der alten einbahnigen Fenster und der Mauerecken erkennbar. Im nächsten Schritt Ersatz des „Hallenhaus“-Wirtschaftsteils durch ein – relativ kurzes – Gulfgerüst von drei Gebinden mit Oberrähmzimmerung, dabei Wiederverwendung der alten Ständer, von denen jeweils zwei mittels langer, von zahlreichen Holznägeln gesicherter Blätter übereinander gestellt wurden, die Bundbalken von ca. 1654 (d) datieren den Umbau. Verlängerung der Scheune in vermutlich zwei Schritten mit jeweils einem Gebinde in Oberrähmzimmerung Anfang und Ende des 19. Jahrhunderts, aus dieser Zeit auch die Außenwände. Beim Wohnteil durch Erhöhung und Verlängerung der seitlichen Kübbungen bis zum Giebel Einbezug des Steinendes in einen einheitlichen Baukörper, dessen Firstlinie aber weiterhin niedriger als bei der Scheune; durch dendrochronologische Untersuchung der neuen Sparren datiert 1841, wohl gleichzeitig Neuorganisation des Raumgefüges mit T-förmigem Erschließungsflur.
- Denkmalbegründung
- Das vorliegende Wohn-/Wirtschaftsgebäude ist ein Schlüsselobjekt für die Geschichte des Gulfhauses im östlichen Teil der ostfriesischen Halbinsel, das die wichtigsten Entwicklungsschritte in seiner individuellen Geschichte vereint: Die in situ erhaltenen bzw. wiederverwendeten Bauhölzer eines hallenhausähnlichen Vorgängerbaus, den Anbau eines repräsentativen „Steinendes“ als östliche Variante des weiter westlich üblichen zweiräumigen Steinhauses, die vermehrte Einführung der Gulfscheune nach dem Dreißigjährigen Krieg, die Verlängerung des Wirtschaftsteils zu einem langgestreckten Baukörper sowie die Anpassungen an differenziertere Wohnformen im 19. Jahrhundert sind als typisch zu bezeichnen. Das Gulfhaus ist deshalb aus geschichtlichen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen von Bedeutung, so dass wegen der Orts- und Siedlungsgeschichte, des wissenschaftlichen Schau- und Zeugniswerts für die Haus- und Gefügeforschung sowie aufgrund der straßenbildprägenden Lage am nördlichen Ortseingang ein öffentliches Erhaltungsinteresse besteht.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61504733 | Hofanlage
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

