Brunottescher Hof
- Landkreis
- Hildesheim
- Samtgemeinde
- Leinebergland
- Gemeinde
- Gronau (Leine), Stadt
- Gemarkung
- Wallenstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Wallenstedt
- Objekttyp
- Hofanlage
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 21d2267e-e15e-436a-8fe1-fe439fcded0a
- System-ID
- #61761983
- ADABweb-ID
- 51771391
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Ehemalige Hofanlage in der Ortsmitte, benannt nach der Familie Brunotte, die seit 1537 hier nachgewiesen ist. Mit dem Tod Heinrich Brunottes im Jahr 1902 endete die Bewirtschaftung. Die auf einem Plan von 1871 noch sichtbaren Wirtschaftsgebäude sind nicht erhalten, den Mittelpunkt der Anlage bildet heute das 1594 datierte Haupthaus in Fachwerkbauweise, das als vor dem Dreißigjährigen Krieg erbauter gut erhaltener Vierständer mit Quererschließung eine Sonderstellung im südniedersächsischen Bestand einnimmt. Zur Gruppe baulicher Anlagen gehört auch ein Brunnen an der Westseite des Hauses und eine straßenseitige Einfriedung aus Natur-und Backstein mit drei Sandsteinpfeilern und schmiedeeisernen Toren. Im Süden des Hofes erstreckt sich eine Grünfläche mit Obstwiese.
- Denkmalbegründung
- Der Brunottesche Hof prägt das Bild der Ortsmitte Wallenstedts und besitzt insbesondere durch das 1594 errichtete Haupthaus in Vierständerbauweise einen geschichtlichen Zeugnis- und Schauwert von überregionaler Bedeutung. Darüber hinaus besteht an der Erhaltung der Gruppe aufgrund der städtebaulichen Bedeutung als orts- und straßenbildprägendes räumliches Gefüge ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

