Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Aurich
- Samtgemeinde
- Großheide
- Gemeinde
- Berumerfehn
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Berumerfehn
- Adresse
- Mühlenweg 1
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 1f3fddf6-5bac-44bf-8efe-4975b042a1e4
- System-ID
- #61762376
- ADABweb-ID
- 51980145
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Gulfhof, Ziegelbau mit Satteldach und Krüppelwalm am Wirtschaftsgiebel. Ursprünglich eingeschossiger Wohnteil straßenseitig durch Aufstockung zweigeschossig, hier der Hauseingang und Fenster rechteckig, am Giebel im Erdgeschoss segmentbogige, rückseitig zum Garten rundbogige Fensteröffnungen, im Giebeldreieck zwischen zwei kleinen Fenstern eine Inschriftentafel mit Erbauungsjahr 1794. Der Wirtschaftsteil mit weitgehend neu aufgemauerten Außenwänden, am Wirtschaftsgiebel unter Verwendung rundbogiger Gusseisenfenster, rückseitig Anbau unter abgeschlepptem Dach. Vor dem Wohnhaus gestutzte Lindenbäume.
- Denkmalbegründung
- Das Müllerhaus wurde 1794 als erstes Kompaniehaus der Norder Fehngesellschaft erbaut und in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit dem Neubau einer Windmühle zu einem Wohnwirtschaftsgebäude weiterentwickelt. Es ist beispielhaft in der Ausprägung seines Gebäudetyps und von Bedeutung für die Orts- und Siedlungsgeschichte. Zudem liegt seine Erhaltung aufgrund seines prägenden Einflusses auf das Straßenbild und seiner damit verbundenen städtebaulichen Bedeutung im öffentlichen Interesse.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61762375 | Mühlenanlage
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

