Grenzstein
- Landkreis
- Cuxhaven
- Gemeinde
- Cuxhaven, Stadt
- Gemarkung
- Berensch-Arensch
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Berensch
- Adresse
- Außendeichsgelände
- Objekttyp
- Grenzstein
- Baujahr
- 1587
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 12086380
- Objekt-Nr.
- 476
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- 1587 gesetzter Grenzstein in Situ. Visiert man über den Stein und über die Mündung des Oxter Baches, so ergibt sich im Watt die Grenzlinie zwischen Hamburger und Bremer Gebiet. Heute verläuft hier die Grenze zwischen der Stadt Cuxhaven und der Gemeinde Nordholz im Landkreis Cuxhaven.
- Denkmalbegründung
- Im Anschluss an den Buxtehuder Rezess vom 25.10.1586, der die Grenzen zwischen dem erzbischöflichen Land Wursten und dem hamburgischen Amt Ritzebüttel festlegte, wurde 1587 auf dem Strandwall vor dem Berenscher Außendeichsgelände ein Grenzstein aufgestellt. Die auf ihm eingemeißelte, in nordwestliche Richtung zeigende Linie, in deren Verlängerung die gedachte Grenzlinie zwischen dem Berenscher und dem Oxstedter Außendeichsland und dem davor liegenden Watt verlief, sollte die Strandungsgrenze bezeichnen. Sie war bei Schiffsstrandungen von Bedeutung, da durch sie entschieden wurde, wem das Recht zur Bergung und damit zur Einnahme des Bergelohns zufiel. Wegen der geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Orts-, Landes- und Heimatgeschichte liegt die Erhaltung des Grenzsteins im öffentlichen Interesse.
- Literatur
- Weiterführende Links
- Denkmaltopographie Landkreis Cuxhaven: Objektbeschreibung
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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