Stadtwall
- Landkreis
- Oldenburg
- Samtgemeinde
- Wildeshausen, Stadt
- Gemeinde
- Wildeshausen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Wildeshausen
- Objekttyp
- Wallanlage
- Baujahr
- 1101 - 1900
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 0c8c1826-45f7-40a6-96ba-4d00101d28e3
- System-ID
- #61576371
- ADABweb-ID
- 35977649
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Entstehung des Ortes Wildeshausen im Anschluss an das Stift, in ottonischer Zeit bereits mit Markt, 1270 Bremer Stadtrecht. Die Stadt unregelmäßig oval ummauert, mit drei Toren (Westertor im Südwesten, Cornauer Tor im Süden und Huntetor im Nordosten), unter Einbeziehung einer Burg im Südosten. Seit dem Ende des 18. Jhs. Rückbau der Befestigungsanlage und Anlage einer Grünanlage mit Promenadenweg im Norden, Westen und Südwesten; im Südosten dagegen Anlage der Wittekindstraße, daher Wall zwischen Kaiserstraße und Huntestraße nicht mehr vorhanden. Unterbrochen durch die Straße Westertor (an der Stelle des historischen Stadttores) und die im 19. Jh. neu angelegte Bahnhofstraße. Der Wall aus einem einfachen Erdbauwerk bestehend (mutmaßlich mit Teilen der mittelalterlichen Stadtmauer im Kern), darauf ein Promenadenweg und ein unregelmäßig angeordneter Baumbestand hauptsächlich aus Stieleichen und Rotbuchen. Überformende Gestaltung in den 1990er Jahren.
- Denkmalbegründung
- Der Wildeshauser Stadtwall hat eine geschichtliche Bedeutung für die Ortsgeschichte und aufgrund seines Zeugnis- und Schauwertes für die Stadtbaugeschichte sowie eine städtebauliche Bedeutung als prägendes Element des Ortsbildes, daher liegt seine Erhaltung im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

