Erbbegräbnis von Münnich
- Landkreis
- Wesermarsch
- Samtgemeinde
- Berne
- Gemeinde
- Neuenhuntorf
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Neuenhuntorf
- Adresse
- Neuenhuntorfer Straße 36
- Objekttyp
- Gruft
- Baujahr
- 1711
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Künstlerische Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 08ff2fbd-f26d-40fc-b3d7-7c895917dc9e
- System-ID
- #61587157
- ADABweb-ID
- 36105589
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Gruftanlage aus Sandstein in Form eines großen Sarkophages. Gegliedert durch Sockelgesims und Abschlussgesims, letzteres an den Schmalseiten mittig halbkreisförmig ausgezogen. Der dachartige Deckel an den Seiten gekehlt, mittig profilierte Platte. An beiden Schmalseiten mittig Reliefs (Kreuzigung und Auferstehung des Lazarus) und auf den Giebeln liegende Frauenfiguren mit Vanitassymbolen sowie Büste eines Mönches mit Wappen bzw. Schwan (für Martin Luther); auf dem Deckel liegender Gekreuzigter. Geschaffen 1711 durch den Bremer Bildhauer Johann Mehntz für den Oberdeichgrafen Anton Günter von Münnich (1650-1721) und seine Familie.
- Denkmalbegründung
- Das Erbbegräbnis von Münnich auf dem Neuenhuntorfer Friedhof hat eine geschichtliche Bedeutung aufgrund seines Zeugnis- und Schauwertes für die Kunstgeschichte, als beispielhafte, besonders aufwändige barocke Gruftanlage und für die Personengeschichte des Deichgrafen Anton Günther von Münnich und seiner Familie. Außerdem ist es ein Werk des überregional bedeutenden Bremer Bildhauers Johann Frehse und hat als solches auch eine künstlerische Bedeutung als Hauptwerk der Bremer Bildhauerkunst des Barock. Aus all diesen Gründen liegt seine Erhaltung im öffentlichen Interesse.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61586871 | Kirchenanlage (Baukomplex)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS

