Junkernhof
- Landkreis
- Hildesheim
- Samtgemeinde
- Bockenem, Stadt
- Gemeinde
- Bockenem
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bockenem
- Adresse
- Am Lappenberg 4 -5
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1850
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 066d4367-4eba-4fc2-b4e0-9f96ac3a0448
- System-ID
- #61476732
- ADABweb-ID
- 34477030
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Am Ende der langen Burgstraße im Osten giebelständiger Riegel; langgestreckter, zweigeschossiger Fachwerkbau unter Satteldach mit Schleppgauben auf zum Teil verputztem Bruchsteinsockel. Westseite und Südgiebel mit Ziegelbehang. Erbaut Mitte 19. Jahrhundert.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus bildet den östlichen Abschluss der Langen Burgstraße / Am Lappenberg und die westliche Platzkante einer von der Johann-Friedrich-Weule-Straße im Osten begrenzten Platzfläche. Auf dem Platz der Bockenemer „Burg“, einem Vogtgebäude, das vom 14. Jahrhundert und bis 1847 bestand, wurde Mitte des 19. Jahrhunderts der so genannte Junkernhof neu erbaut. Er ist ein charakteristischer Bestandteil der Altstadtbebauung im Norden von Bockenem nach dem Stadtbrand von 1847. An der Erhaltung des Wohnhauses besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung durch die für die Altstadt charakteristische Bauweise und aufgrund seines Zeugnis- und Schauwertes für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte des Wiederaufbaus sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung als prägendes Element des räumlichen Gefüges einer Straße und eines Platzes ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

