Wohnhaus
- Landkreis
- Northeim
- Samtgemeinde
- Bad Gandersheim, Stadt
- Gemeinde
- Bad Gandersheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bad Gandersheim
- Adresse
- Barfüßerkloster 1
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1700
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 06483dd4-10e5-4d38-ad0f-d9bfe83fcacf
- System-ID
- #61419144
- ADABweb-ID
- 33814859
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Zweigeschossiger Fachwerkbau auf Quadersockel, am Südgiebel nachträglich um zwei Achsen in Massivbauweise verlängert, unter Satteldach in Hohlziegeldeckung, am Nordgiebel angebunden an einen Anbau des Nachbarhauses Stiftsfreiheit 10. Fachwerk in Stockwerkzimmerung ohne Vorkragung, Fassade zum Barfüßerkloster mit Schieferbehang, sonst unter Putz. Im Inneren sind historische Türblätter erhalten.
- Denkmalbegründung
- Das schieferverkleidete Fachwerkhaus dürfte im Kern auf das 18., vielleicht auch auf das 17. Jahrhundert zurückgehen, und wurde wohl zweimal nach Süden verlängert. Die fünf nördlichen Achsen mit mittigem Eingang dürften dem Zustand entsprechen, der unter der Ass.-Nr. 265 im Stadtplan von 1753 festgehalten wurde. Ein Hausbesitzer, der Kammerdiener der Stiftsäbtissin, wurde erstmals 1702 urkundlich erwähnt. An der Erhaltung des Wohnhauses im historischen Ortskern von Bad Gandersheim besteht wegen seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61403689 | Altstadt (Baukomplex)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

