Hotel zum Westerberg
- Landkreis
- Stadt Osnabrück (kreisfrei)
- Samtgemeinde
- Osnabrück, Stadt
- Gemeinde
- Osnabrück
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Westerberg
- Adresse
- Blumenthalstraße 32
- Objekttyp
- Hotel
- Baujahr
- 1899
- Personen
- Propfe, Ernst Wilhelm Leopold (Architekt (m/w/d))
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- cdd102d2-cb63-4318-a1e9-8710352d35c9
- System-ID
- #61708418
- ADABweb-ID
- 43805727
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Ehem. "Hotel zum Westerberg", 1899 von W. Propfe entworfener, zweigeschossiger Massivbau mit geputzter Fassade und Putzgliederung, auf hohem Sockel unter Walmdach mit Drempelgeschoss in Fachwerkbauweise, lebhaft gegliederte und gruppierte Baumassen mit hohen, geschweiften Giebeln zur Zeppelin- und Blumenthalstraße und polygonalen, dreigeschossigen Ecktürmen. Nach Süden 1927 Anbau eines Gesellschaftsraumes, eingeschossig mit halbrundem Erker und Flachdach.
- Denkmalbegründung
- Im Zuge der Stadterweiterungen auf dem Gebiet der ehemaligen Heger-Leischafts-Gärten setze ab 1890 die Bebauung in größerem Umfang ein. Im Jahr 1899 wurde dabei nach Plänen des Architekten und Maurermeisters W. Propfe in straßenbildwirksamer Ecklage an der Blumenthalstraße 32 das ehem. "Hotel zum Westerberg" errichtet. Das Gebäude ist mit historisierenden Formen, Schweifgiebeln und einem Eckerker mit einer in Fachwerk ausgeführter Turmspitze im Stil der späten Gründerzeit gestaltet. Nach Süden wurde im Jahr 1927 ein eingeschossiger, flachgedeckter Anbau mit halbrundem Erker zur Straße gebaut, in dem ein Gesellschaftsraum eingerichtet wurde. Dieser Raum wurde unmittelbar nach Fertigstellung durch den Künstler Wilhelm Gerstenberger (1889-1969) mit einer Dekorationsmalerei in Stil des Art Déco freihändig ausgemalt, die sich zu großen Teilen erhalten hat und in Niedersachsen in der Qualität einmalig ist. Erhalten haben sich zudem die übrige baufeste Ausstattung und die bauzeitlichen Schiebefenster des Raumes. An der Erhaltung des Bauwerkes besteht aufgrund des städtebaulichen Zeugnis- und Schauwertes im Rahmen der Stadterweiterung, aufgrund des künstlerischen Wertes des Gesellschaftsraumes sowie aufgrund des prägenden Einflusses auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS

