ehemaliges Justizsekretärhaus

Datenblatt

Landkreis
Northeim
Samtgemeinde
Moringen, Stadt
Gemeinde
Moringen
Orts-/Stadtteil/Lage
Moringen
Adresse
Amtsfreiheit 12
Objekttyp
Wohnhaus
Baujahr
um 1750 - um 1800
Denkmalstatus
Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
Bedeutung
Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
e7e0dc95-74c9-48a8-827c-3f2dcace47b7
System-ID
#61409633
ADABweb-ID
33701915
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Beschreibung
Giebelständiger, zweistöckiger Fachwerkbau auf Bruchsteinsockel unter Krüppelwalmdach. Das Gebäude ist allseitig mit einer horizontalen Holzschalung ohne geschosstrennende Gliederung versehen. Auf der nördlichen Traufenseite mittiger Hauseingang mit barocker zweiflügeleiger Holztür und jeweils drei Fensterachsen, dessen regelmäßig angeordnete Fenster unter Stichbögen die Fassade gliedern, auf der südlichen Traufenseite befinden sich zwei direkt nebeneinanderliegende Eingänge, darüberliegend paarweise angeordnete sehr kleine Fenster. Das zur Amtsverwaltung zugehörige Haus des Gerichtsschreibers wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gleich hinter dem ehemaligen Stadttor erbaut.
Denkmalbegründung
An dem Wohnhaus, ehemaliges Amtsschreiberwohnhaus, besteht aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Erhaltungsinteresse.
Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
61403834 | Amtsgebäude
Lizenz
CC BY-SA 4.0
NFIS
NFIS|Denkmalatlas.Pro

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