Pfarrwitwenhaus

Datenblatt

Landkreis
Lüneburg
Samtgemeinde
Bardowick
Gemeinde
Handorf
Gemarkung
Handorf
Orts-/Stadtteil/Lage
Handorf
Adresse
Marschwegel 7
Objekttyp
Wohn-/Wirtschaftsgebäude
Baujahr
1639
Denkmalstatus
Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
Bedeutung
Geschichtliche Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
b77ef592-4dfc-4abe-ae3c-34769626f1c7
System-ID
#61257077
ADABweb-ID
28828731
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Denkmalthema
Pfarrwitwenhaeuser
Beschreibung
Eingeschossiger Fachwerkbau in Zweiständerbauweise mit Backsteinausfachung unter Walm- und Halbwalmdach in Reetdeckung. Abwalmung auf profilierten Knaggen vorkragend. Segenssprüche über den Torstürzen und Bauinschrift am Wirtschaftsgiebel: "PAX INTRANTIBUS SALUSEXEUNTIBUS ANNO DN/II 1639 / ZI SEPf" sowie auf dem ehemaligen Torsturz am südlichen Wohnteil-Eingang: "TV SIS TVTA DOMVS CVRIS VIR fVfEIEho/VA LUefKE MEIER S. M." und am Wohngiebel (nicht mehr lesbar). Errichtet 1639 (i) als Wohn-/Wirtschaftsgebäude und Pfarrwitwenhaus von Handorf. Im 19. Jahrhundert mehrfach renoviert (archivalisch belegt: Dach 1831 und 1834, Fußböden 1834, Fenster 1846); 1973 zum Kindergarten umgebaut.
Denkmalbegründung
Das 1639 errichtete Pfarrwitwenhaus Marschwegel 7 steht südwestlich der Kirche, weit von der Hauptstraße zurückgesetzt. Ursprünglich wurde es wohl durch eine nördlich der Kirche entlangführende Zufahrt erschlossen. 1973 ist es zum Kindergarten umgebaut worden. An der Erhaltung des Pfarrwitwenhaus besteht aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen wegen seines ortsgeschichtlichen und gebäudetypischen sowie anlagenbildprägenden Zeugniswertes ein öffentliches Interesse.
Lizenz
CC BY-SA 4.0
NFIS
NFIS|Denkmalatlas.Pro

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